Rechtsanspruch gilt wieder trotz Corona Ab 8. Juni dürfen alle Kinder in die Kita

Saarbrücken · Jetzt ist es offiziell: Die kindergartenlose Zeit für viele Jungen und Mädchen im Saarland geht zu Ende. Die Kitas öffnen am 8. Juni für alle, wenn auch eingeschränkt. Die Notbetreuungsplätze bleiben sicher.

 Endlich wieder mit andren spielen. Das dürfen bald wieder alle Kinder.

Endlich wieder mit andren spielen. Das dürfen bald wieder alle Kinder.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Die Landesregierung hat den Weg für die Öffnung der Kitas im Saarland für alle Kinder freigemacht. Damit geht für viele Eltern und Kinder im Saarland nach fast drei Monaten eine Durststrecke zuende. Das stellt die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie klar, die der Ministerrat am Freitag beschlossen hat. Sie schafft die Voraussetzung für den Regelbetrieb der saarländischen Kindertageseinrichtungen, der aber zunächst noch Einschränkungen unterliegen könne, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Nach Angaben des Bildungsministeriums bedeutet die Entscheidung, dass „der Rechtsanspruch auf Betreuung nicht länger durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt“ wird. Bildungsministerin Streichert-Clivot (SPD) hatte bereits im Vorfeld der Kabinetts-Entscheidung erklärt, dass die konkreten Rahmenbedingungen noch mit den Jugendämtern und den Einrichtungsträgern abgestimmt würden. Klar sei dabei aber, dass die Notbetreuungsplätze beim Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb für die Eltern erhalten blieben. Hier sei Verlässlichkeit erforderlich, so das Ministerium.

Ein Kernelement des eingeschränkten Regelbetriebs werde das Prinzip der Gruppentrennung sein, damit Infektionsketten nachvollzogen werden könnten. Ausnahmen von diesem Grundsatz seien aber „in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt möglich“, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich seien.

Mit dem Gesundheitsministerium sei vereinbart, dass auch während eingeschränkten Regelbetriebes das Infektionsgeschehen im Blick gehalten werden müsse, erklärte das Bildungsministerium. Hygiene- und Schutzmaßnahmen seien weiterhin „in einem hohen Maße“ zu berücksichtigen. Es sei auch nicht auszuschließen, dass es eine Verschlechterung des Infektionsgeschehens erforderlich mache, Kitas erneut zu schließen und zur Notbetreuung zurückzukehren.

Derzeit sind in saarländischen Kitas in Betreuung, deren Eltern wegen beruflicher Gründen einen Anspruch auf Notbetreuung haben, oder da, wo bestimmte sozialen Faktoren vorliegen. Zwischenzeitlich wurden sie auch für alle Kinder geöffnet, die im kommenden Schuljahr in die Grundschule gehen werden. Die Gruppenstärke ist dabei auf zehn begrenzt. Kinder der ersten Kita-Jahrgänge ohne Notbetreuungsanspruch gingen dabei leer aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort