Entscheidung der Verwaltungsgerichts Kinderpornografie: Finanzbeamter bleibt im Dienst

Saarbrücken · Das saarländische Finanzministerium ist mit dem Versuch gescheitert, einen Steuerbeamten aus dem Dienst zu entfernen, dem vorgeworfen wird, sich Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen zu haben (wir berichteten).

Kinderpornografie: Finanzbeamter bleibt im Dienst
Foto: dpa/Britta Pedersen

Stattdessen wird der Mann vom Steueroberinspektor zum Steuerinspektor zurückgestuft. Seinen Beamtenstatus behält er. Das erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Saarlouis, das am Montag die Disziplinarklage gegen den Staatsdiener verhandelte. Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Finanzministerium äußerte sich am Montag nicht zu dem Fall. Man werde das schriftliche Urteil abwarten, hieß es.

Der Beamte hatte gegenüber seinem Dienstherrn die Vorwürfe bestritten – obwohl er 2015 einen Strafbefehl des Amtsgerichts Völklingen in derselben Sache akzeptiert hatte. Er habe die Schuld im Strafverfahren auf sich genommen, um einen Prozess zu vermeiden, erklärte er laut Verwaltungsgericht.

Nach Gerichtsangaben war das Bundeskriminalamt (BKA) durch die „Operation Selm“ auf den Mann aufmerksam geworden. 2013 ermittelte das BKA gegen Besteller von Kinderpornos, insgesamt 800 Verdächtige bundesweit – auch gegen den Steuerbeamten aus dem Saarland. Über seine Mailadresse soll bei einer Internetfirma in Kanada, die kinderpornografische Filme verkaufte, eine Bestellung eingegangen und per Kreditkarte bezahlt worden sein.

Zumindest ein erfolgreicher Download des Mannes habe als kinderpornografisch eingestuft werden können, so das Verwaltungsgericht. In der Wohnung des Beamten fanden Ermittler laut Gericht eine „Vielzahl kinder- und jugendpornographischen Materials auf verschiedenen Speichermedien“.

Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass sich die belastenden Dateien auf seinem Computer befunden hätten, da dieser nicht von ihm allein genutzt worden sei, verteidigte er sich im Disziplinarverfahren gegenüber seinem Dienstherrn.

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