Schlappe vor dem Bundesschiedsgericht Josef Dörr darf vorerst nicht in sein Amt als AfD-Chef zurück

Das Bundesschiedsgericht der Partei schmetterte einen Eilantrag des abgesetzten Landesvorstandes ab. Ein Notvorstand bereitet Neuwahlen vor.

 Der ehemalige AfD-Landesvorstand Josef Dörr hat eine juristische Niederlage erlitten.

Der ehemalige AfD-Landesvorstand Josef Dörr hat eine juristische Niederlage erlitten.

Foto: BeckerBredel

Der von der Bundespartei abgesetzte Landesvorstand der AfD um Josef Dörr hat beim juristischen Kampf für seine Rückkehr ins Amt eine erste Schlappe einstecken müssen. Der Antrag, bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung wieder in sein Amt eingesetzt zu werden, fiel vor dem Bundesschiedsgericht der Partei durch. Der Beschluss, der erst jetzt bekannt wurde, erging bereits am vergangenen Montag. Dörr hat bereits angekündigt, vor ein ordentliches Gericht zu ziehen.

Der Bundesvorstand hatte am 31. März den Landesvorstand mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben und dies mit „schwerwiegenden Verstößen“ gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei begründet. Seitdem wird der Landesverband von einem Notvorstand aus drei Bundesvorstandsmitgliedern geführt, dessen Aufgabe es ist, so schnell wie möglich die Neuwahl eines Landesvorstandes zu organisieren.

Der Landesvorstand hatte vor dem Schiedsgericht unter anderem damit argumentiert, für den Fall, dass sich die Amtsenthebung als rechtswidrig herausstellt, drohten Schäden, weil der Notvorstand irreversible Tatsachen schaffe. Nach Angaben des Schiedsgerichts konnte der abgesetzte Landesvorstand aber nicht darlegen, welche Tatsachen genau das sein sollen. Etwaige Nachteile für den AfD-Landesverband seien „nicht ersichtlich“. Falls der abgesetzte Landesvorstand im Hauptsache-Verfahren gewinnt, könne er seine Amtsgeschäfte sofort und ungehindert wieder fortführen.

Auch der Einwand, dass die gesamte politische Arbeit auf der Landesebene auf absehbare Zeit lahmgelegt sei, verfange nicht. Durch die Corona-Krise könnten Parteiversammlungen ohnehin nicht durchgeführt werden.

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