Gerichtsentscheidung Josef Dörr scheitert mit Anfechtung der AfD-Bundestagsliste

Saarbrücken · Der ehemalige Vorsitzende wollte die Liste mit Spitzenkandidat Christian Wirth stoppen. Doch ein Parteigericht ließ ihn abblitzen.

Josef Dörr scheitert mit Anfechtung der AfD-Bundestagsliste
Foto: BeckerBredel

Der frühere AfD-Landesvorsitzende Josef Dörr ist mit seinem Versuch gescheitert, die Aufstellung der Landesliste seiner Partei für die Bundestagswahl anzufechten. Das Landesschiedsgericht Hessen wies Dörrs Antrag ab, die Liste mit Spitzenkandidat Christian Wirth für unwirksam zu erklären und die Partei zu verpflichten, die bereits bei den Wahlbehörden eingereichte Liste zurückzuziehen. Dörr und Wirth sind langjährige Rivalen.

Dörr hatte argumentiert, dass die Liste am 18. April von einer Mitgliederversammlung aufgestellt wurde, obwohl in der Satzung eine Delegiertenversammlung vorgeschrieben ist. Der Landesvorstand berief sich auf eine Verordnung des Bundes, die zum Schutz vor Corona-Ansteckungen Abweichungen von der Parteisatzung zulässt. Bei einer Delegiertenwahl wäre die Zahl der persönlichen Kontakte der Mitglieder höher gewesen, weil vorher in den Kreisverbänden bei Versammlungen noch Delegierte hätten gewählt werden müssen. Dieser Argumentation folgte das Landesschiedsgericht.

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