Einrichtungsbezogene Impfpflicht Das Saarland steht vor den ersten Sanktionen gegen Impfverweigerer

Saarbrücken/Karlsruhe · Das Verfassungsgericht hat die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal bestätigt. Jetzt wird es ernst: Im Saarland könnte es schon bis Anfang Juni erste Sanktionen geben.

 Das Verfassungsgericht hat die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal bestätigt.

Das Verfassungsgericht hat die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal bestätigt.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag, 19. Mai, die Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitssektor bestätigt hat, könnte es im Saarland schon bald die ersten Sanktionen gegen Impfverweigerer geben. „Die ersten Betretungsverbote werden vielleicht Ende Mai oder Anfang Juni ausgesprochen“, sagte Susanne Schwarz, Geschäftsführerin des Saar-Landkreistages. Allerdings würden die Sanktionen nicht in der Masse verhängt, „weil der Einzelfall betrachtet werden muss“.