Auch im Saarland Impf-Reihenfolge für Astrazeneca aufgehoben

Berlin/Saarbrücken · In saarländischen Arztpraxen können jetzt alle Erwachsenen Termine dafür buchen. Damit setzt das Land eine Einigung mit dem Bund um.

Impf-Reihenfolge für Astrazeneca aufgehoben - auch im Saarland
Foto: dpa/Robert Michael

Corona-Impfungen sind mit dem Präparat von Astrazeneca künftig für alle Impfwilligen ab 18 Jahren möglich, wenn sie sich mit ihrem Arzt dafür entscheiden. Die Priorisierung mit einer festen Vorrangliste wird für diesen Impfstoff voll aufgehoben, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Donnerstag in Berlin nach einem entsprechenden Beschluss mit seinen Länderkollegen mitteilte. „Das heißt, dass beim Impfen in den Arztpraxen die Ärzte entscheiden, wer jetzt wann mit dem Impfen dran ist“, sagte der CDU-Politiker.

Auch das Saarland wird diesen Beschluss umsetzen, teilte Gesundheitsministerin Monika Bachmann am Donnerstagabend mit. Alle Impfwilligen könnten über ihren Haus- oder Facharzt – sofern dieser eine Impfung mit Astrazeneca anbietet – von diesem Angebot profitieren, so die CDU-Politikerin. Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, ergänzte: „Niedergelassene Ärzte, die eine Impfung mit Astrazeneca anbieten, beziehen den Impfstoff über die Apotheken und koordinieren ihre Impfterminvergabe eigenständig.“

Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung, der bei Astrazeneca bislang zwölf Wochen betrug, kann laut Mitteilung des Saar-Ministeriums bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Arzt und Impfling auf bis zu vier Wochen verkürzt werden. „Die Zweitimpfung haben jetzt viele lieber früher, auch mit Blick auf den Sommer – das geht mit Astrazeneca auch innerhalb der Zulassung“, hatte Spahn vor dem Bund-Länder-Beschluss gesagt.

Ein wichtiger Faktor dabei: Für vollständig Geimpfte und Genesene dürfte bereits ab dem Wochenende ein Großteil der Corona-Beschränkungen nicht mehr gelten. Eine entsprechende Verordnung billigte am Donnerstag der Bundestag. Diesen Freitag muss noch der Bundesrat zustimmen.

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