Anders als an weiterführenden Schulen im Saarland Testpflicht an Grund- und Förderschulen ohne Selbsttests

Saarbrücken · Bald soll sie kommen: Die Testpflicht auch für Grund- und Förderschüler. Wie werden Testungen umgesetzt?

Im Saarland soll bald die Testpflicht auch an Grund- und Förderschulen starten
Foto: ZB/Matthias Bein

Seit Montag müssen sich Schüler und das Schulpersonal der weiterführenden Schulen im Saarland zwei Mal pro Woche selbst auf Corona testen. Die Testpflicht soll aber bald auch auf Grund- und Förderschulen ausgeweitet werden. Das hat das Landeskabniett am Samstag im Rahmen seiner Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen, wie aus Regierungskreisen zu erfahren war. Nach SZ-Informationen könnte es schon übernächste Woche soweit sein. Auch die Bundesregierung hatte sich mit Blick auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf die verpflichtenden Tests in allen Schulen geeinigt.

Wie Lukas Münninghoff, Sprecher des Saar-Bildungsministeriums, der SZ am Mittwoch auf Anfrage bestätigte, „bereiten wir eine Testpflicht auch an den Grundschulen und den Förderschulen vor“. Allerdings sollen hier keine Selbsttests zum Einsatz kommen. Die Landesregierung will an den bestehenden Strukturen festhalten. „An Grund- und Förderschulen wird die Umsetzung des bisherigen Testverfahrens für die Schüler und Schülerinnen weiter beibehalten“. Das heißt, dass weiter Ärzte, Apotheker und Fachpersonal den Abstrich vornehmen. Die hatten schon zuvor beim frewilligen Testangebot die Tests durchgeführt. „Gleichzeitig prüfen wir, ob kinderfreundlichere Tests zum Einsatz kommen können“, erklärte Münninghoff.

Lange war die Testpflicht an Schulen innerhalb der CDU/SPD-Regierungskoalition umstritten. Saar-Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) hatte sie mit Blick auf das Recht auf Bildung kritisch gesehen. Erst kurz vor Ostern hatte sich das Kabinett auf ihren Start an den weiterführenden Schulen ab 19. April geeinigt.

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