Hygieneplan vorgestellt Diese Corona-Regeln gelten für Restaurants im Saarland

Saarbrücken · Wenn im Saarland die Restaurants am 18. Mai wieder öffnen, müssen sie einen genauen Hygieneplan einhalten. Welche Corona-Regeln in der Gastronomie gelten.

Hygieneplan: Diese Corona-Regeln gelten im Saarland in Restaurants
Foto: dpa/Stefan Sauer

Bereits am Wochenende war mit dem Hygieneplan gerechnet worden. Nun hat das saarländische Wirtschaftsministerium das vierseitige Papier am Montag veröffentlicht. Die Corona-Regeln für die Gastronomie hat die Landesregierung mit dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und der Gewerkschaft NGG erarbeitet. Das sind aus Gästesicht die wichtigsten Regelungen:

  • MINDESTABSTAND: Restaurants müssen dafür sorgen, dass Gäste einen Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einhalten können. Das gilt zwischen den Tischen, aber auch an Türen, Treppen oder auf den Toiletten. Klappt es mit dem Mindestabstand zum Nebentisch nicht, seien Trennwände erforderlich. Wer von seinem Platz aufsteht, soll einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausreichend sind sogenannte Community-Masken. Auch die Beschäftigten sollen untereinander auf Distanz bleiben.
  • BEDIENUNG: Der Hygieneplan sieht eine „Bedienpflicht“ vor. Das heißt, dass Gäste nur am Tisch bewirtet werden dürfen, nicht an der Theke eines Restaurants. Essensbüffets sind nicht erlaubt. Wer an einem Tisch bedient, das Essen serviert oder Getränke bringt, braucht einen Mund-Nasen-Schutz. Der Gästekontakt sei auf ein „Mindestmaß“ zu beschränken, heißt es im Hygieneplan. Die Musik im Gastraum soll so leise sein, dass sich Gäste und Personal problemlos verstehen, auch mit Abstand eine Bestellung aufgenommen werden kann. Holt man sein Essen in einer Kantine oder an einem Imbiss nur ab, muss man sich nicht setzen.
  • RESERVIERUNG: Tische in Restaurants sollen über Vorreservierungen vergeben werden. Wer spontan zum Essen ausgehen will, dem kann das Personal einen Platz zuweisen. An den Tischen gelten die Kontaktbeschränkungen. Mit am Tisch dürfen neben Ehe- und Lebenspartnern, eigenen Familienangehörigen und Mitbewohnern nur Mitglieder eines weiteren Haushalts sitzen.
  • BEZAHLEN: Bezahlen sollen Gäste möglichst kontaktlos – mit der Karte. Will jemand die Rechnung bar begleichen, soll das Geld über eine Ablage oder ein Tablett wandern.
  • NACHVERFOLGUNG: Gastronomen müssen erfassen, wen sie bewirtet haben. Namen, Erreichbarkeit und Wohnort mindestens einer Person aus dem jeweiligen Haushalt müssen sie festhalten, auch die Dauer des Aufenthalts. Die Gästelisten sollen einen Monat lang aufbewahrt werden. Daneben müssen die Betreiber notieren, welche Beschäftigten wann gearbeitet haben.
  • REINIGUNG: Wechseln die Gäste, sind Tische oder Armlehnen zu reinigen. Dafür müssen die Restaurants bei der Belegung auch Zeit einplanen. Benutztes Geschirr, Gläser und Besteck sollen in Seifenlaufe bei mindestens 60 Grad gespült werden. Ihre Gasträume müssen die Betreiber regelmäßig lüften. Für Eingänge und Toiletten müssen die Betriebe genaue Reinigungspläne vorweisen.
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