Homeoffice wegen Corona Saar-Regierung begrüßt „Rechtssicherheit“ für Grenzgänger nach Luxemburg

Saarbrücken · Berufspendler nach Luxemburg müssen keine Steuernachteile befürchten, wenn sie länger als 19 Tage in Deutschland im Homeoffice arbeiten. Darauf haben sich das Großherzogtum und die Bundesregierung geeinigt. Das saarländische Finanzministerium begrüßt die Rechtssicherheit für die Grenzgänger.

Homeoffice: „Rechtssicherheit“ für Grenzgänger nach Luxemburg
Foto: BeckerBredel

Die Beschäftigten müssen in Deutschland eine Bescheinigung ihres luxemburgischen Arbeitgebers vorweisen können. Dann werden die Zeiten im Homeoffice als Arbeitstage im Nachbarland anerkannt. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 11. März und vorerst bis zum 30. April. Sie gilt auch über dieses Datum hinaus, sollte nicht einer der beiden Staaten die Vereinbarung aufkündigen.