Untreue und Vorteilsannahme Homburger Ex-OB wehrt sich nicht gegen Urteil

Homburg/Saarbrücken · Das Strafurteil gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) ist rechtskräftig.

 Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) hat keine Revision gegen seine Verurteilung wegen Untreue und Vorteilsannahme eingelegt.

Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) hat keine Revision gegen seine Verurteilung wegen Untreue und Vorteilsannahme eingelegt.

Foto: BeckerBredel

Das Strafurteil gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), ist rechtskräftig. Das hat die Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Demnach hat der mittlerweile pensionierte Politiker innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist keine Revision gegen seine Verurteilung wegen Untreue und Vorteilsannahme eingelegt. Damit akzeptiert er die Entscheidung der Richter.

Das Landgericht hatte den 67-Jährigen Anfang April zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Demnach hatte er während seiner Amtszeit Spendengelder in Höhe von 12 465 Euro für die musikalische Früherziehung zweckwidrig zum Kauf einer digitalen Soundanlage mit Mischpult, Lautsprechern und zehn Mikrophonen benutzt. Die Geräte waren fast zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Oberbürgermeisters im Probenraum einer Musikband gefunden worden, in der Schöner damals Schlagzeug spielte.

Außerdem hatte der Kommunalpolitiker zugegeben, dass Arbeiter eines kommunalen Bautrupps während seiner Amtszeit auf seinem privaten Grundstück Gartenarbeiten erledigt hätten. Nach Aussage der Arbeiter geschah dies aus Dankbarkeit gegenüber dem Oberbürgermeister, der immer für sie da gewesen sei.

Die Große Strafkammer des Landgerichts wertete die Sache mit den Spendengeldern als Untreue und die Angelegenheit mit den Gartenarbeiten als Vorteilsannahme. Dafür sei eine Gesamtstrafe von 15 Monaten auf Bewährung angemessen, so das Fazit der Richter am Ende des Prozesses.

Als Bewährungsauflage muss Schöner der Stadt Homburg die 12 465 Euro ersetzen und 5000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Darüber hinaus droht dem früheren Oberbürgermeister im Zuge der strafrechtlichen Verurteilung zumindest ein teilweiser Verlust seiner beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge.

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