Mehr Gebührenbescheide Im Saarland häuft sich falscher Einbruch-Alarm

Saarbrücken · Wenn Alarmanlagen einen Einbruch melden, die Polizei aber keine Spuren findet, werden Gebühren fällig. 2018 waren es 323 203 Euro.

Im Saarland lösen Alarmanlagen immer häufiger Polizeieinsätze wegen eines vermeintlichen Einbruchs aus. Das ergibt sich aus einer Statistik des Innenministeriums. 3160 Gebührenbescheide ergingen im vergangenen Jahr, weil Beamte wegen eines Fehlalarms ausgerückt waren. 2015 lag die Zahl dieser Bescheide noch bei 2319. Die Forderungen summierten sich 2018 auf 323 203 Euro.

Die Gründe für den Anstieg der Fehlalarme sind nach Angaben des Ministeriums nicht bekannt. Möglicherweise bestehe ein Zusammenhang mit einer gestiegenen Anzahl von Alarmanlagen, sagte eine Sprecherin von Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

Adressiert waren die Gebührenbescheide an Bürger, die sich mit Sicherheitstechnik vor Wohnungseinbrüchen schützen, aber auch an Unternehmen oder Banken, die Überfälle befürchten. Viele Fehlalarme in Privathäusern liefen auch bei Sicherheitsdiensten auf, erklärte das Ministerium. Dann werden diese vom Staat zur Kasse gebeten.

Die Polizei überprüfe vor Ort, ob Spuren auf einen Einbruchsversuch hindeuten, sagte die Ministeriumssprecherin. Finden die Ermittler keine Anhaltspunkte für eine Straftat, gehen sie von einem Fehlalarm aus. Dann werden wegen „ungerechtfertigter Alarmierung der Polizei“ auch Gebühren fällig. Die Grundgebühr liegt bei 29 Euro. Je Einsatzminute eines Polizeibeamten fallen außerdem 98 Cent an. Stößt die Polizei auf Einbruchspuren, kommt die Allgemeinheit für die Kosten auf.

Fehlalarme fließen nicht in die polizeiliche Kriminalstatistik ein. 2018 wies die Statistik für das Saarland insgesamt 1716 Wohnungseinbrüche aus. In etwas mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich um Einbruchsversuche.

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