Vorfall bei Grenzkontrolle an der Goldenen Bremm Bundespolizisten wehren sich gegen Skandalisierung

Saarbrücken · Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wehrt sich gegen die Vorwürfe, Bundespolizisten hätten sich am Freitag, 5. Juni, bei einer Grenzkontrolle an der Goldenen Bremm in Saarbrücken falsch verhalten, als sie einen 65 Jahre alten Franzosen am Grenzübertritt hinderten.

 In diesem Kiosk an der Goldenen Bremm wollte ein Franzose am Freitag einen Lottoschein abgeben. Doch das ist laut Bundespolizei kein triftiger Grund, die Grenze zu überschreiten.

In diesem Kiosk an der Goldenen Bremm wollte ein Franzose am Freitag einen Lottoschein abgeben. Doch das ist laut Bundespolizei kein triftiger Grund, die Grenze zu überschreiten.

Foto: BeckerBredel

Der Betreiber eines Kiosks am Grenzübergang Goldene Bremm hatte beim Bundesinnenministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mehrere Bundespolizisten eingereicht. Sie sollen einen älteren Franzosen aus dem Kiosk gezerrt und am Boden fixiert haben. In der Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnet der Kioskbetreiber den Vorgang als brutal und skandalös.

Gegen eine solche Skandalisierung wehrt sich nun die GdP. „Die bisherigen Erklärungen geben nicht den vollständigen polizeilichen Sachverhalt wieder“, erklärte der stellvertretende GdP-Vorsitzende in der Bundespolizei Sven Hüber. Besonders empörend sei das Verhalten des Saarbrücker Oberbürgermeisters Uwe Conradt (CDU), der in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die schnellstmögliche Aufklärung des Vorfalls und gegebenenfalls eine Entschuldigung der Bundesrepublik forderte. „Die politisierende Skandalisierung und gespielte Empörung des Saarbrücker Oberbürgermeisters Conradt, der weder den Sachverhalt kennt noch irgendeine Zuständigkeit hat, sind unerträglich und unanständig“, sagte Hüber. „Man darf von einem Verwaltungschef wie Conradt erwarten, erst den Sachverhalt vollständig zu kennen und dann öffentlich den Mund aufzumachen. Mangelnde Sach- und Rechtskenntnis und fehlende Zuständigkeit sind auch für Oberbürgermeister keine Entschuldigung für Vorverurteilungen.“

Nach Informationen der GdP hat sich am Freitag Folgendes ereignet: Demnach hatte sich der betroffene 65-jährige Franzose zunächst der Polizeikontrolle entzogen. Die Bundespolizisten hätten ihn zunächst verfolgen müssen. Bei der anschließenden Kontrolle habe der Mann keinen zulässigen Einreisegrund nennen. „Lotto spielen, günstig tanken, billig Marmelade oder Zigaretten kaufen sind nach geltendem Recht keine zulässigen Einreisegründe in Corona-Zeiten“, betont GdP-Vize-Vorsitzender Hüber.

Infolge hätten die Bundespolizisten gegen den 65-Jährigen eine amtliche Einreiseverweigerung ausgesprochen und ihn aufgefordert, Deutschland sofort wieder zu verlassen. Der Mann sei aber nicht nach Frankreich zurückgefahren, sondern ohne den vorgeschriebenen Mundschutz im Lotto-Laden verschwunden. „Dass der Betroffene eine vorherige eindeutige Polizeiaufforderung, Deutschland sofort wieder zu verlassen, ignorierte, zeigten die in den Medien verbreiteten Aufnahmen nicht“, teilt die GdP mit. Im Kiosk hätten die Beamten den Mann nochmals zur Rede gestellt und aufgefordert, sofort das Geschäft zu verlassen und auszureisen. Andernfalls würde er von den Beamten herausgebracht. Doch der 65-Jährige habe sich immer noch geweigert, der Aufforderung zur sofortigen Ausreise nachzukommen. Daraufhin sei er „mit einfacher körperlicher Gewalt“ aus dem Laden gebracht worden. Vor der Tür habe er sich fallen lassen, sodass ein Bundespolizist über seine Beine stolperte.

„Nach dem bisherigen Erkenntnisstand haben die Beamten einwandfrei rechtmäßig, verhältnismäßig und sogar sehr geduldig gehandelt“, sagt der GdP-Sprecher. „Es verbietet sich jede Skandalisierung. Es liegt weder ein ‚Gewaltausbruch‘ vor noch ein Grund, ‚schockiert‘ zu sein.“ Es wurde absolut verhältnismäßig auf der untersten Eingriffsschwelle gehandelt, es gab weder Schläge noch Pfefferspray oder sonstigen Hilfsmitteleinsatz.

Nach Ansicht der GdP war das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten absolut legitim. „Aber wir leben in einem Rechtsstaat. Die Rechtmäßigkeitskontrolle der Polizei obliegt ausschließlich den ordentlichen Gerichten. Jeder hat das Recht, eine gegen ihn getroffenen polizeiliche Maßnahme sofort beim Verwaltungsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit überprüfen zu lassen“, erläutert Sven Hüber. „Wenn sich die betroffene Person, deren Anwalt ja schon Presseerklärungen abgegeben hat, beschwert fühlt, sollte sie unverzüglich das Verwaltungsgericht Saarbrücken anrufen. Ich hoffe sehr, dass dies geschieht.“

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