Antrag stattgegeben Saar-Gericht weicht Verbot von Prostitution auf

Saarlouis · Das Oberverwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen das im Saarland umfassende Prostitutionsverbot im Zuge der Corona-Pandemie stattgegeben.

 (Symbolfoto)

(Symbolfoto)

Foto: dpa/Andreas Arnold

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat das generelle Verbot von Prostitution in der Corona-Pandemie gekippt. Die Richter gaben am Donnerstag, 6. August, dem Eilantrag einer Bordellbetreiberin gegen das generelle Verbot und die Ausübung des Prostitutionsgewerbes statt, wie das Gericht mitteilte (Aktenzeichen 2 B 258/20). Mit dem Beschluss wurde das generelle Verbot vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. „Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den Beschluss zur Kenntnis genommen und wir werden nun die Auswirkungen auf die bestehende Rechtsverordnung juristisch prüfen lassen“, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Geklagt hatte die Betreiberin einer kleinen Prostitutionsstätte. Sie hatte erklärt, in ihrem Betrieb vorläufig auf Sex zu verzichten und ein umfangreiches Hygienekonzept vorgelegt zu haben. Sie betonte zudem, in ihrem Betrieb sei eine Begegnung von Kunden ausgeschlossen und der Kontakt auf eine Dienstleisterin pro Kunden beschränkt. Die Frau hatte auch auf die für sie weitreichenden Folgen der seit rund fünf Monaten geltenden uneingeschränkten Betriebsuntersagung verwiesen.

Zur Begründung hieß es, das generelle Verbot berücksichtige nicht den Einzelfall und die Einhaltung spezieller Hygienekonzepte insbesondere in kleineren Prostitutionsstätten.

Angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen im Saarland und der Lockerungen für andere körpernahe Dienstleistungen wie Massagesalons sei das generelle Verbot nicht mehr zu rechtfertigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort