Corona-Verordnung des Saarlandes soll angepasst werden Auch SPD gegen Testpflicht für geimpfte Pflegeheimbewohner

Saarbrücken · Bewohner von Pflegeheimen, die bereits vollständig geimpft sind, müssen sich nach der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung trotzdem zwei Mal pro Woche testen lassen. Dagegen hat ein Saarländer Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eingereicht.

Geimpfte Personen im Saarland müssen sich weiter auf Corona testen
Foto: dpa/Robert Michael

Auch die saarländische Pflegegesellschaft und die Linksfraktion im Landtag haben gefordert, die Testpflicht für diese Personen aufzuheben (wir berichteten). Nun schließen sich auch die Sozialdemokraten der Forderung an. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass alte Menschen, die schon zweimal geimpft sind, zu zwei Testungen pro Woche verpflichtet werden. Dies haben wir schon in der Sozialausschusssitzung letzte Woche deutlich gemacht“, sagt Magnus Jung, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

 Magnus Jung, SPD-Gesundheitspolitiker im Saar-Landtag

Magnus Jung, SPD-Gesundheitspolitiker im Saar-Landtag

Foto: Foto: Gundelwein/SPD

Es gehe es darum, den Schutz der Bewohner hoch zu halten und gleichzeitig Einschränkungen im Alltag aufzuheben. In diesem Sinn sei auch die neue Besuchsregelung „ein wichtiger Schritt zu mehr Lebensqualität für Bewohner und Angehörige“. Die Träger sind müssten dies verantwortungsvoll umzusetzen. „Es gibt aber immer noch Menschen in den Einrichtungen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft sind. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und die Einhaltung der Hygieneregeln bleibt deshalb weiterhin wichtig“, betont Jung.

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