Streit um neue Grünen-Liste geht weiter Ulrich-Gegner werfen Landesvorstand Falschinformationen vor

Hat das Bundesschiedsgericht der Grünen die Saarlouiser Delegierten bewusst erst kurz vor dem Parteitag ausgeschlossen, damit sich der Ortsverband nicht mehr dagegen wehren kann? Der Landesvorstand behauptet, das Gericht habe die Sache seit Mai auf dem Tisch gehabt. Die Kläger bestreiten das.

Gegner von Hubert Ulrich nehmen Bundesschiedsgericht in Schutz
Foto: Oliver Dietze

Kurz vor dem Landesparteitag, bei dem am Samstag eine neue Bundestagsliste aufgestellt werden soll, hat das Bundesschiedsgericht ein Drittel der Delegierten von der Teilnahme ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um die rund 50 Delegierten von Hubert Ulrichs Ortsverbandes Saarlouis.

Das Gericht begründete das – wie berichtet – damit, dass Besucher aus anderen Ortsverbänden bei der Mitgliederversammlung im Mai nicht zugelassen waren, das sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit.

Der Landesvorstand zeigte sich daraufhin empört: Dem Bundesschiedsgericht habe der Eilantrag gegen die Wahl der Delegierten schon seit dem 25. Mai, also seit mehr als sieben, Wochen auf dem Tisch gelegen. Dadurch dass das Gericht weniger als zwei Tage vor der geplanten Neuaufstellung entschieden habe, habe es faktisch verhindert, dass der Ortsverband Saarlouis effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gegen diese Entscheidung ersuchen oder die Wahl der Delegierten wiederholen könne.

Dagegen wehrt sich nun die Klägerseite, die die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts erwirkt hatte. Der Verfahrensbevollmächtigte der sechs Kläger, Stephan Körner, wies die Darstellung des Landesvorstandes, das Bundesschiedsgericht habe den Eilantrag seit 25. Mai auf dem Tisch, zurück und sprach von einer „Fehlinformation“.

„Ich habe die Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichts vom 19.06.2021 (dem Vorabend des Landesparteitags vom 20.06.2021) persönlich am 02.07.2021 nach Berlin abgesandt. Das Bundesschiedsgericht hat bereits am 06.07.2021 einen Hinweisbeschluss erlassen und Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, von der der OV Saarlouis keinen Gebrauch gemacht hat, so dass es mit seiner Entscheidung vom 15.07.2021 meines Erachtens zügig gearbeitet hat.“

Richtig sei lediglich, dass die Anfechtung vom 22. Mai von den Antragstellern, die damals noch nicht vertreten gewesen und juristische Laien seien, zunächst direkt an das Bundesschiedsgericht gegangen sei. Dieses habe die Sache daraufhin mit Beschluss vom 28. Mai völlig korrekt zuständigkeitshalber an das Landesschiedsgericht Saarland verwiesen. Dort habe sie dann bis zum 15. Juli gelegen.

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