In Luxemburg ausgebrochen Saar-Ministerium warnt vor Ausbreitung der Geflügelpest – Wie gefährlich ist das Virus für den Menschen?

Saarbrücken · Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im nahen Luxemburg ist auch im Saarland Vorsicht geboten. Was Tierhalter jetzt beachten müssen.

 Das saarländische Umweltministerium warnt vor der Geflügelpest.

Das saarländische Umweltministerium warnt vor der Geflügelpest.

Foto: dpa/A3551 Oliver Krato

Geflügelpest bei einem Hobbyzüchter in Luxemburg: Der Ausbruch der Seuche hat auch erste Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz und das Saarland. Während die Überwachungszone um den betroffenen Stall bereits bis ins Nachbarbundesland hineinreicht, ist das Saarland noch nicht davon betroffen. Damit es auch gar nicht erst dazu kommt, sollen Tierhalter erste Vorkehrungen beachten. Wegen der Nähe zu Luxemburg sei Vorsicht geboten, appelliert der saarländische Umweltstaatssekretär Sebastian Thul (SPD).

Folgende Maßnahmen sollen Geflügelhalter ab sofort beachten:
● In Betrieben mit mehr als 1000 Tieren: Mitarbeiter müssen Schutzkleidung tragen. Es gelten strenge Auflagen bei Reinigung und Desinfektion. Dazu zählt unter anderem eine Hygieneschleuse sowohl beim Eintritt in den Stall und wenn er wieder verlassen wird. Personen, die nicht zum Unternehmen gehören, haben bis auf Weiteres nichts dort verloren. 
●  Auch kleinere Haltungen sollten gesichert werden. Da nämlich Wildvögel die Seuche einschleppen könnten, sollten Zuchtvögel im Freien geschützt werden. Thul empfiehlt, die eigenen Tiere vor fremden abzuschotten.
● Ein Tierarzt soll zu Rate gezogen werden, wenn mehrere Tiere weniger fressen oder trinken; wenn sie weniger Eier legen, abnehmen oder Tiere plötzlich verenden.
● Bei Freilandhaltung muss das Futter so gelagert werden, dass es nicht in Kontakt mit Wildvögeln gerät. Das gilt insbesondere für Biohöfe.
●  Oberflächenwasser, das auch Wildvögel erreichen, ist jetzt für Zuchtvögel tabu.
● Tierhalter müssen ein Register über den Bestand führen, um etwaige Infektionen nachverfolgen zu können.

Sollte es zu einem Ausbruch der Tierseuche kommen, gelte ein Sperrbezirk von drei Kilometern um die Fundstelle zudem ein Beobachtungsradius von sieben Kilometern. In diesem Umkreis bestehe Stallpflicht, sagt Thul.

Stellt das Virus eine Gefahr für den Menschen dar? Dazu der Staatssekretär: „Zwar ist bisher keine Übertragung der nachgewiesenen Virustypen auf Menschen bekannt, dennoch sollte ein direkter Kontakt zu toten Wildvögeln vermieden werden.“

In Luxemburg ist ein Hof mit 60 Legehennen, Seidenhühnern, Enten und Puten betroffen, die getötet werden, heißt es aus dem Saar-Umweltministerium. Nach bisherigem Kenntnisstand sei das Virus über Seidenhühner aus Belgien eingeschleppt worden.

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