“Mindestens 500 000 Euro“ GdP im Saarland fordert nach Klarenthal höhere Entschädigung für verletzte Polizisten

Saarbrücken · Nachdem in Klarenthal ein Polizist bei einer Schießerei schwer verletzt worden ist, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland eine bessere Absicherung bei bleibenden Schäden.

GdP im Saarland fordert nach Klarenthal höhere Entschädigung für verletzte Polizisten​
Foto: BeckerBredel

Bisher erhalten Beamte, die sich in Lebensgefahr begeben und nach einer Verletzung nicht mehr wie vorher arbeiten können, eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80 000 Euro. Das gilt, wenn ein Polizist in seiner Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu 50 Prozent oder mehr beeinträchtigt ist. Die Polizei-Gewerkschaft will, dass der Betrag auf „mindestens 500 000 Euro“ angehoben wird. Daneben haben Polizisten nach einem Dienstunfall mit bleibenden Schäden einen Anspruch auf ein erhöhtes Ruhegehalt.

„Einsätze wie der in Klarenthal zeigen unmissverständlich, dass der Polizeiberuf nicht mit dem eines Bibliothekars vergleichbar ist“, erklärte GdP-Landeschef David Maaß. Er verwies auch auf höhere Zahlungen in anderen Bundesländern. So beträgt die einmalige Unfallentschädigung in Hessen derzeit 160 000 Euro. Es könne nicht sein, dass ein hessischer Beamter „im Falle des Falles doppelt so hoch abgesichert“ sei wie ein Kollege im Saarland, so Maaß. „Ein Polizistenleben darf in Deutschland nicht unterschiedlich viel Wert sein.“

Eine Entschädigung erhalten auch Eheleute und Kinder, wenn jemand im Dienst zu Tode kommt. Hier verlangt die GdP eine Anhebung der Einmalzahlung von 60000 auf „mindestens 300 000 Euro“. Außerdem möchte die Gewerkschaft erreichen, dass der „versorgungsrechtliche Hinterbliebenenbegriff auf den der Familie erweitert“ wird. Denn bisher ist im Gesetz ausdrücklich von Witwe oder Witwer sowie von Kindern die Rede.

Darüber hinaus ist das Anliegen der GdP, dass Polizeianwärter bei Dienstunfällen im Praktikum ihren verbeamteten Kollegen gleichgestellt werden. Das dürfte eine Reaktion auf die mutmaßlichen Polizistenmorde bei Kusel sein. Die bei einer Kontrolle in den frühen Morgenstunden des 31. Januar getötete Polizistin war noch Anwärterin.

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