Corona-Kontaktbeschränkungen Warum ein Feierabend-Bier mit mehreren Freunden (noch) tabu ist

Saarbrücken · Ein geselliges Feierabend-Bier von drei oder mehr Personen, die in unterschiedlichen Haushalten leben, ist derzeit nicht erlaubt. Jetzt aber sollen die Kontaktbeschränkungen, die ohnehin nicht richtig zu kontrollieren sind, gelockert werden. Die Gastronomen freut’s.

Gastronomen im Saarland hoffen auf weitere Lockerung der Corona-Regeln
Foto: BeckerBredel

Wer abends über den St. Johanner Markt in Saarbrücken läuft, wird in der Außengastronomie Zeuge zahlreicher Verstöße gegen die Corona-Rechtsverordnung. Ein Feierabend-Bier unter mehr als zwei Freunden oder Arbeitskollegen ist derzeit nicht gestattet. Die dritte Person müsste zu den beiden anderen eigentlich einen Abstand von 1,50 Meter halten, was aber kaum möglich.

Die Gastronomen hoffen jetzt darauf, dass die Regelungen gelockert werden. Am Freitag will die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung mit neuen Kontaktbeschränkungen beschließen, die dann ab Montag gelten sollen.

Derzeit gilt: Wer in eine Gaststätte gehen will, darf das nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts, engen Verwandten und deren Haushaltsangehörigen sowie Angehörigen eines weiteren Haushalts. Treffen nicht-verwandter Personen aus drei oder mehr unterschiedlichen Haushalten wie Freunde oder Arbeitskollegen sind in einer Gaststätte nicht erlaubt. Das gilt übrigens auch im gesamten öffentlichen Raum, also auch in einer Fußgängerzone oder einem Park.

Die Bundesländer wollen die Regelungen nun lockern. Möglich erscheint beispielsweise, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen gestattet wird, ohne dass diese 1,50 Meter Abstand halten müssen. „Das muss dann auch für die Gastronomie gelten“, sagte Frank Hohrath, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) im Saarland. Er sei optimistisch. „Selbst Bayern lockert“, sagte er.

Hohrath berichtet, die Gastronomen beobachteten bei ihren Gästen sehr viel Disziplin. Es sei ihm aber auch schon von Kontrollen berichtet worden. Das Ordnungsamt kontrolliere „stichprobenartig und bei  konkreten Hinweisen“, erklärte die Stadt Saarbrücken.

Wobei die aktuellen Regelungen kaum wirksam zu kontrollieren. Sitzen beispielsweise drei Menschen an einem Kneipentisch, müsste das Ordnungsamt erst den Verwandtschaftsgrad der Menschen und die Zahl der Hausstände überprüfen, um beurteilen zu können, ob sie sich rechtmäßig verhalten. Bei Reservierungen fragen allerdings auch Gastronomen schon nach der Zahl der Hausstände und der Gruppenzusammensetzung.

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