Übersicht Geimpft, genesen, geboostert: Wann läuft welcher Status im Saarland ab?
Service · Seit dem 1. Februar ist die Gültigkeitsdauer des Corona-Impfzertifikats verkürzt. Auch die Dauer des Genesenenstatus reduziert sich. Welche Fristen für Geimpfte, Genesene und Geboosterte im Saarland jetzt gelten.
Ohne einen Impf- oder Genesenen-Nachweis kommt man derzeit nicht weit. Nur Geimpfte und Genesene (2G) erhalten Zugang zu Einrichtungen wie Freizeitparks und Bibliotheken. Für den Besuch von Gastronomie, Kino, Theater, Museum und Schwimmbad ist im Saarland sogar ein tagesaktueller Corona-Test vorgeschrieben (2G-Plus). Auch für Reisen ins Ausland ist ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Doch der jeweilige Status ist nicht unbegrenzt gültig. Geimpfte und Genesene müssen also bestimmte Fristen im Blick behalten. Ein Überblick:
Saarland: Diese Frist gilt für Genesene
Angesichts der ansteckenderen Omikron-Variante des Coronavirus wurde der Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Das bedeutet konkret, dass der Status nach 90 Tagen ab dem Datum des positiven PCR-Tests ausläuft. Die neue Vorgabe ist am 15. Januar in Kraft getreten und gilt seitdem auch im Saarland. Als genesen gilt man 28 Tage nach dem positiven PCR-Test.
Wer genesen ist und sich zwei Mal hat impfen lassen, gilt als geboostert.
Saarland: Wann läuft die Frist für vollständig Geimpfte ab?
14 Tage nach der zweiten Impfung gilt man in Deutschland als vollständig geimpft.
Wer als vollständig geimpft gilt:
- 2 x mit einem mRNA-Impfstoff geimpft
- 1 x Johnson & Johnson UND einmal mit mRNA-Impfstoff
- Genesen + eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Auffrischimpfung drei Monate nach der Grundimmunisierung. Damit wolle man schwere Krankheitsverläufe verhindern. Die Europäische Union hat sich darauf verständigt, dass die EU-Impfnachweise seit dem 1. Februar ohne Auffrischungsimpfung nur noch neun Monate (270 Tage) gültig sind. Bisher galt man nach der Zweitimpfung 12 Monate lang als „vollständig geimpft“. Die EU-Länder, auch Deutschland, haben dem Beschluss der EU-Kommission zugestimmt.
Läuft die Frist für Geboosterte ebenfalls ab?
Das Zertifikat gilt ab dem Tag der Injektion auf unbestimmte Zeit und vorerst uneingeschränkt. In der CovPass- und Corona-Warn-App ist lediglich ein technisches Ablaufdatum von 12 Monaten hinterlegt, rechtlich hat es aber keine Relevanz.
Wer geboostert ist, erfüllt außerdem die 2G-Plus-Anforderung, ohne einen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen.
Vierte Impfung für Risikogruppen
Bald soll es eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen geben. Diese soll aus Sicht der Ständigen Impfkommission (Stiko) mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und der ersten Booster-Impfung verabreicht werden.
Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen soll sie frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen, bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach sechs Monaten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb auf Twitter: „Die Entscheidung der Stiko zur vierten Impfung bei Älteren und Risikopatienten ist richtig und gibt zusätzliche Sicherheit für diese Menschen. Trotzdem müssen weiterhin Erstimpfungen und Booster unsere Priorität bleiben.“