Klage gegen Corona-Rechtsverordnung Saarländischer Friseur will Salon wieder öffnen – Eilantrag vor Gericht
Die Corona-Rechtsverordnung verbietet körpernahe Dienstleistungen, zu denen auch Haareschneiden gehört. Dagegen klagt nun der Inhaber eines Salons.
Der Inhaber eines Friseursalons hat vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis einen Eilantrag gegen die vorübergehende Schließung seines Betriebs aufgrund der Corona-Pandemie eingereicht. Er wendet sich darin gegen die Rechtsverordnung, die vorschreibt, dass „die Erbringung körpernaher Dienstleistungen“ untersagt ist.
Ebenfalls am Montag ging beim Oberverwaltungsgericht der Antrag einer Betreiberin von Wettvermittlungsstellen ein. Sie wendet sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin dagegen, dass der Betrieb auch dann untersagt ist, wenn eine reine Wettannahme nach vorheriger Terminvereinbarung kontaktarm und innerhalb eines festgelegten Zeitfensters pro Person erfolgt.