Bei Mordfällen Freispruch bald nicht mehr für die Ewigkeit?

Saarbrücken · Bei schwersten Verbrechen wie Mord und Vergewaltigungen sollen im Fall neuer Beweise in Zukunft neue Anklagen möglich werden.

  Tauchen neue Beweise auf, sollen künftig auch abgeschlossene Gerichtsverfahren in besonders schweren Fällen wieder aufgenommen werden können. Auch wenn der mutmaßliche Täter bereits freigesprochen wurde.

Tauchen neue Beweise auf, sollen künftig auch abgeschlossene Gerichtsverfahren in besonders schweren Fällen wieder aufgenommen werden können. Auch wenn der mutmaßliche Täter bereits freigesprochen wurde.

Foto: David-Wolfgang Ebener

„Wer ein schweres Verbrechen wie Mord auf dem Gewissen hat, darf sich auch im Falle eines Freispruchs nicht sicher sein, dass der Rechtsstaat ihn nicht doch noch zur Rechenschaft zieht, wenn neue wissenschaftliche Methoden seine Schuld beweisen können.“ Mit diesem Satz plädiert Roland Theis (CDU), Justizstaatssekretär, nachdrücklich für eine Änderung oder Ergänzung der Strafprozessordnung (StPo) in deren §362.