Grenze zu Frankreich Frankreich wird Hochinzidenzgebiet - Was das für das Saarland bedeutet

Saarbrücken · Aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 200 will die Bundesregierung Frankreich offenbar als Hochinzidenzgebiet einstufen.

Frankreich wird Hochinzidenzgebiet: Das gilt bei Einreise ins Saarland
Foto: dpa-tmn/Oliver Dietze

Noch heute will die Bundesregierung ganz Frankreich als Corona-Hochinzidenzgebiet einstufen. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus Regierungskreisen. Die Entscheidung bedeutet, dass die Grenze bis auf weiteres nur bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests überquert werden dürfe. Grund für die Entscheidung sei, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Frankreich deutlich über der Schwelle von 200 liege. Die Regelung solle in der Nacht zu Montag in Kraft treten.

Der negative Corona-Test für den Grenzübertritt dürfe nicht älter als 48 Stunden sein, hieß es in den Kreisen weiter. Eine Ausnahme solle es für Pendler geben: Sie müssten sich nur zwei Mal pro Woche testen lassen. Dafür sollten gegebenenfalls Teststationen in Grenznähe aufgebaut werden.

Grenzkontrollen solle es nicht geben, auch der grenzüberschreitende öffentliche Verkehr solle weiterlaufen, hieß es gegenüber AFP. Allerdings werde es im Hinterland der Grenze Kontrollen nach dem Prinzip der Schleierfahndung geben.

Die französische Regierung sei seit einigen Tagen über die bevorstehende Entscheidung zur Einstufung Frankreichs informiert, hieß es weiter. Die Einstufung Frankreichs solle spätestens am Freitagabend vom Robert-Koch-Institut öffentlich mitgeteilt werden. In Frage stehe sie nicht mehr: „Die Entscheidung ist gefallen", hieß es gegenüber AFP.

Für das Saarland gelten die verschärften Regelungen bereits. Auf noch strengere Einschränkungen müssen sich die Bürger der Grenzregion also nicht einstellen. Denn zum 2. März hatte das Robert-Koch-Institut das Département Moselle mit seinen etwa eine Million Einwohnern als so genanntes Virusvarianten-Gebiet erklärt. Seither müssen Grenzgänger bei der Einreise ins Saarland einen negativen Corona-Test vorgweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Schnelltest ist dabei ausreichend. Alexander Zeyer (CDU), Regierungssprecher der saarländischen Landesregierung, betont, dass „etwaige Ausnahmen von Test- und Nachweispflichten aufgrund der unmittelbare Grenze zu Frankreich ausschließlich für das Saarland keine Relevanz haben werden, solange das Département Moselle als Virusvariantengebiet eingestuft sein wird“. Insoweit seien Ausnahmen von der Einreiseverordnung auch bei bloßer Durchreise nicht zulässig.

Mit der Einstufung als Hochinzidenzgebiet geht für Einreisende nach Deutschland allerdings auch eine Quarantänepflicht von zehn Tagen einher. Ausnahmen gelten jedoch für Pendler und den Warenverkehr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort