Neuer Steuerratgeber für Vereine Wie Saar-Vereine Steuern sparen können

Saarbrücken · Gemeinnützigkeit, Buchführung, Spenden und Ehrenamt – Das saarländische Finanzministerium hat seinen Steuerratgeber für Vereine neu aufgelegt.

 Sehr viele Saarländerinnen und Saarländer sind ehrenamtlich in Vereinen tätig. Das Saar-Finanzministerium hat nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten angepasst.

Sehr viele Saarländerinnen und Saarländer sind ehrenamtlich in Vereinen tätig. Das Saar-Finanzministerium hat nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten angepasst.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Wann ist ein Verein gemeinnützig? Wie müssen die Bücher geführt werden? Und wie hoch ist eigentlich die steuerfreie Pauschale für Ehrenamtler? Das können Vereine im Saarland nun nachlesen in der neuesten Auflage des Steuerratgebers des saarländischen Finanzministeriums. Auf Grund von Neuerrungen im Vereinssteuerrecht sei die Broschüre in diesem Jahr komplett überarbeitet und an die geänderte Rechtslage angepasst worden, erklärte am Dienstag Saar-Finanzminister Peter Strobel (CDU). Durch die Änderungen könnten Vereine Steuern sparen. Strobel stellte die wichtigsten Punkte mit Blick auf rechtliche und steuerliche Fragen rund um Vereine vor – und will damit „die Angst vor bürokratischen Hürden“ nehmen und das „Engagement stärker fördern“, wie er sagte.

So werden etwa die steuerlichen Freibeträge für Übungsleiter von 2400 Euro auf 3000 Euro jährlich und für Ehrenamtler in Vereinen von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr erhöht. Außerdem werden die „starren gesetzlichen Zeitvorgaben“ bei der Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von maximal 45 000 Euro jährlich beendet. Bedeutet, die Vereine müssen nicht mehr binnen zwei Jahren die Mittel verausgaben, erklärte Strobel. Gleichzeitig wird die Freigrenze für sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe – zum Beispiel der Betrieb eines Clubheims – von 35 000 Euro auf 45 000 Euro angehoben rückwirkend ab dem Jahr 2020. Zudem dürfen Vereine ab sofort Mittel untereinander weitergeben. Dass ein Verein einem andere zu dessen Jubiläum eine Spende übergibt, war vorher nicht möglich.

Weil sich insgesamt die Vereinslandschaft verändere, wurde auch der Katalog über begünstigte Zwecke erweitert. Förderwürdig sind nun auch „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerung“ und „Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten“.

Ziel des neu aufgelegten Ratgebers sei es, „den Alltag in den Vereinen zu erleichtern und die Verantwortlichen in ihrer Arbeit zu unterstützen“, sagte Strobel. „Denn es ist unbestritten, dass staatliche Vorschriften das Vereinsleben immer häufiger auch belasten.“ Viele gesetzliche Regeln zielten dem Grunde nach auf hauptamtlich strukturierte Einrichtungen oder Gewerbebetriebe ab, „aber sie treffen auch ehrenamtlich geführte Vereine“ wie die Minijobregelungen, neue Steuerrichtlinien, Aufzeichnungspflichten. Der Steuerratgeber soll als Informations- und Nachschlagewerk für ehrenamtliche Vorstands- oder Kassierertätigkeiten dienen und es insbesondere Neueinsteigern möglich machen, einen Überblick zu gewinnen. Denn oft hätten Vereine in ihren Vorständen auch deshalb ein Nachwuchsproblem, weil junge Menschen von den „meist komplizierten administrativen Herausforderungen abgeschreckt werden“, betonte der Minister. „Angefangen bei der Spendenquittung, über die Anmeldung und Abrechnung von Veranstaltungen bis hin zur korrekten Buchführung, ehrenamtlich Tätigen in Hauptverantwortung wird einiges abverlangt.“

Exemplare des neuen Steuerratgebers für Vereine können beim Finanzministerium kostenlos bestellt und zudem auf der Homepage des Ministeriums heruntergeladen werden unter

 Saar-Finanzminister Peter Strobel (CDU)

Saar-Finanzminister Peter Strobel (CDU)

Foto: Carsten Simon
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