Privatzoo-Prozess Familie aus Nunkirchen klagt gegen Tierhalteverbot

Saarlouis/Wadern · Für einen saarländischen Privatzoo mit mehr als 140 Tieren war im September Schluss. Am Donnerstag wird der Fall vor Gericht verhandelt.

 (Symbolbild).

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hat im September des vergangenen Jahres mehr als 140 Tiere aus einem Privatzoo im Waderner Stadtteil Nunkirchen befreit. Die Familie, die den Zoo unterhielt, bekam ein Tierhalteverbot. Jetzt wehrt sie sich dagegen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis. Das Gericht verhandelt am Donnerstag, 9. Mai, ab 10 Uhr. Die Entscheidung soll laut Gericht noch am gleichen Tag fallen (Aktenzeichen 5K7/19).

Anfang September waren nach einer Anzeige Veterinäre des LAV mit Einsatzkräften der Feuerwehr und Polizei zum Anwesen der Familie vorgefahren. Der Einsatz dauerte fast zehn Stunden. Auch eine Hundestaffel sowie Beamte der Operativen Einheit Saarland (OpE) waren dabei. Andreas Riemenschneider, Leiter der Polizeiinspektion Nordsaarland, schilderte der SZ den Einsatz wie folgt: „Zunächst präsentierten wir den Bewohnern des Hauses einen richterlichen Beschluss, aber dann fing der Ärger auch sofort an.“ Die Söhne der Familie (31 und 33 Jahre alt) hätten sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzt und erheblichen Widerstand geleistet. So heftig, dass ein Beamter zur ambulanten Behandlung das Krankenhaus in Merzig aufsuchen musste. Mit Pfefferspray sei die heikle Situation schließlich bereinigt worden, berichtete Riemenschneider nach dem Einsatz.

Fotos: Tiere aus Privat-Zoo in Nunkirchen befreit
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Tiere aus Privat-Zoo in Nunkirchen befreit

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Unter den Tieren befanden sich 32 Hunde, acht Pferde, Dutzende Papageien, zwei Kängurus, 20 Seidenhühner, 15 Laufenten, neun Kaninchen, drei Katzen, zwei Meerschweinchen, ein Esel, ein Lama und eine Riesenschlange Boa constrictor. Der Ausgangsverdacht auf eine nicht artgerechte Tierhaltung habe sich nicht zuletzt bei einigen exotischen Arten bestätigt, teilte das Landesamt damals der SZ mit.

Wie das Verwaltungsgericht nun angibt, untersagte das LAV der Familie die Haltung und Betreuung von Wirbeltieren jeder Art und verpflichtete sie außerdem zur Duldung der Wegnahme der Tiere. Gegen diese LAV-Anordnung richtete die Familie einen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Anfang Januar zurückgewiesen hat. Jetzt, im Verfahren, prüft das Gericht vertieft, ob die Untersagung rechtmäßig war.

Die Familie ist nach wie vor unter der entsprechenden Adresse gemeldet, teilt das Verwaltungsgericht auf SZ-Anfrage mit. Die Tiere sind jedoch weg. Die meisten hat das LAV nach Informationen des Gerichts verkauft. Der Rest kam auf anderen Höfen unter, vor allem Pferde.

Die Familie war den Behörden seit mehreren Jahren bekannt, schon seit 2011 war es zu tierschutzrechtlichen Anordnungen und Kontrollen gekommen. Nachbarn berichteten der SZ im September vergangenen Jahres von einer permanenten Lärmbelästigung von dem Grundstück. Immer wieder hätten Hunde gebellt, Esel geschrien und Papageien gekrächzt.

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