Fall „Erschießt Merkel“ Verfassungsrechtler „fassungslos“ über Entscheidung der Saar-Generalstaatsanwaltschaft

Saarbrücken · Ein St. Ingberter hatte auf Facebook „Erschießt Merkel“ gepostet. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt. Der Saarbrücker Verfassungsrechtler Dieter Dörr sieht darin ein „verheerendes Signal im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet“.

 Das eingestellte Ermittlungsverfahren gegen einen St. Ingberter, der auf Facebook „Erschießt Merkel“ gepostet hatte, sei „ein verheerendes Signal im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet“, sagt der Saarbrücker Verfassungsrechtlers Dieter Dörr.

Das eingestellte Ermittlungsverfahren gegen einen St. Ingberter, der auf Facebook „Erschießt Merkel“ gepostet hatte, sei „ein verheerendes Signal im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet“, sagt der Saarbrücker Verfassungsrechtlers Dieter Dörr.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Der Saarbrücker Verfassungsrechtler Professor Dieter Dörr hat die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im „Erschießt Merkel“-Fall scharf kritisiert. Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken sei „ein verheerendes Signal im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet“ und mache ihn „fassungslos“, schreibt Dörr, langjähriger Professor für Öffentliches Recht und Medienrecht an der Universität Mainz, in einem Aufsatz.