Nach Doktor-Affäre Linken-Ortsverband will Parteiausschluss wegen falschen Doktor-Titels
Saarbrücken · Andreas Neumann, einst ein führendes Mitglieder der Saar-Linken, führt einen falschen Doktortitel einer erfundenen Uni. Die Partei sieht sich geschädigt und geht gegen den Mann vor.
Der Ortsverband der Linken in Saarbrücken-Malstadt will Andreas Neumann, Kreisvorsitzender in Saarlouis, aus der Partei ausschließen. Hintergrund ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Saarlouis gegen den 45-Jährigen wegen Titelmissbrauchs, der seit Mittwoch rechtskräftig ist. „Wie angekündigt, werden wir einen Antrag auf Parteiausschluss stellen“, sagte Martin Sommer vom Ortsverband der Linke in Saarbrücken-Malstatt der Deutschen Presse-Agentur. Der Ortsverband hatte am 9. September beschlossen, diesen Antrag zu stellen, sobald der Strafbefehl gegen Neumann rechtskräftig geworden sei. (Aktenzeichen 12 Cs 36 Js 928/19 (510/19))
„Durch die Tatsache, dass er einen falschen Doktortitel von einer erfundenen Universität geführt, lange geschwiegen und monatelang an seinen Ämtern im Landesvorstand festgehalten hat, hat er der Partei enorm geschadet“, sagte Sommer, der auch Pressesprecher der Linke-Fraktion im Saar-Landtag ist. Die Glaubwürdigkeit der Partei habe durch sein Verhalten „schweren Schaden“ genommen.
Neumann war bis vor kurzem stellvertretender Vorsitzender der saarländischen Linke. Beim Landesparteitag Ende September hatte er nicht mehr kandidiert. Mitte September war er als Vorsitzender der Linken im Kreis Saarlouis wiedergewählt worden.
Das Gericht hatte am 4. September gegen Neumann einen Strafbefehl erlassen, weil dieser nach der Vorlage von Dokumenten einer nicht existierenden Universität fälschlicherweise über Jahre einen Doktortitel getragen habe. Dagegen hatte der Politiker Einspruch eingelegt, den sein Verteidiger am Mittwoch - einen Tag vor der geplanten Hauptverhandlung - zurücknahm.
Gegen Neumann war eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ - quasi eine Geldstrafe auf Bewährung - ergangen: Laut Gericht wurde eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro vorbehalten. Zudem muss er als Bewährungsauflage 1800 Euro zahlen.