Ermittlungsverfahren eingestellt „Erschießt Merkel“: Warum ein St. Ingberter nicht angeklagt wurde und das einen Polit-Streit auslöst

St. Ingbert · Ein St. Ingberter muss sich wegen des Aufrufes „Erschießt Merkel“ nicht vor Gericht verantworten. Die SPD-Fraktion fordert eine Überprüfung durch das Justizministerium. Dieses spricht von „Wahlkampf-Manöver“.

„Erschießt Merkel“: Warum ein St. Ingberter nicht angeklagt wurde und warum das einen Polit-Streit auslöst
Foto: dpa/Oliver Berg

„Erschießt A. Merkel und weitere der schwarzen Plage und schon geht es Deutschland besser.“ Der Satz, den ein St. Ingberter 2021 auf seinem Facebook-Profil schrieb, ist abscheulich. Aber ist er auch strafbar? Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken stellte das Ermittlungsverfahren bereits im September ein, wie erst vor wenigen Tagen bekannt wurde.