Ermittlungsverfahren eingestellt „Erschießt Merkel“: Warum ein St. Ingberter nicht angeklagt wurde und das einen Polit-Streit auslöst

St. Ingbert · Ein St. Ingberter muss sich wegen des Aufrufes „Erschießt Merkel“ nicht vor Gericht verantworten. Die SPD-Fraktion fordert eine Überprüfung durch das Justizministerium. Dieses spricht von „Wahlkampf-Manöver“.

„Erschießt Merkel“: Warum ein St. Ingberter nicht angeklagt wurde und warum das einen Polit-Streit auslöst
Foto: dpa/Oliver Berg