Staatsanwalt ermittelt Präsidium beschäftigt sich mit Fall um Landtagsdirektor

Saarbrücken · Christof Zeyer (CDU) betont: „Persönlich habe ich mir nichts vorzuwerfen“. Sein Anwalt hat einen Termin mit dem Oberstaatsanwalt vereinbart.

Die Untreue-Ermittlungen gegen Landtagsdirektor Christof Zeyer waren am Donnerstag Thema in einer Sitzung des erweiterten Parlamentspräsidiums, dem auch die vier Fraktionschefs angehören. Landtagspräsident Stephan Toscani (CDU) berichtete nach Angaben einer Sprecherin über die Einleitung des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens. Nach geltendem Recht sei er nach Kenntnis darüber verpflichtet gewesen, unmittelbar ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Zwischenzeitlich habe Zeyer selbst ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt. Toscani verwies ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung: „Es gilt weiterhin der wichtige Grundsatz des Strafrechts, dass jeder bis zum Beweis des Gegenteils unschuldig ist.“

Zeyer hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Jens Schmidt, mitteilen lassen, er werde sich in dieser Sitzung vor dem Präsidium erklären. Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sagte er in dieser Runde allerdings nichts. Anwalt Schmidt verwies auf Anfrage auf eine schriftliche Stellungnahme seines Mandanten. Darin heißt es: „Persönlich habe ich mir nichts vorzuwerfen.“ Auf seinen Wunsch hin sei ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Ebenfalls auf eigenen Wunsch sei er von Landtagspräsident Stephan Toscani (CDU) vorläufig von den Aufgaben des Haushaltsbeauftragten entbunden worden. „Die Aufgaben als Direktor beim Landtag werde ich wie bisher weiterführen. Zum Verfahren selbst werde ich in- oder extern keine Erklärung abgeben; ich werde mich umfassend der Staatsanwaltschaft gegenüber äußern und dort Stellung nehmen.“ Sein Rechtsanwalt habe mit dem ermittelnden Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe einen Vernehmungstermin vereinbart. „Ich werde dort Stellung beziehen und die Vorwürfe entkräften.“

Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist der mutmaßlich missbräuchliche Einsatz einer Kreditkarte des Landtags durch den früheren Präsidenten Klaus Meiser (CDU). Ermittlungen in diesem Zusammenhang gegen Meiser sind nach Angaben seines Verteidigers, Professor Guido Britz, zwischenzeitlich eingestellt. 4600 Euro seien bereits im Januar 2019 an den Landtag erstattet worden. Meiser war im März wegen Untreue und Vorteilsgewährung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft geht derweil davon aus, dass Zeyer, der im Landtag engster Mitarbeiter und gegenüber der Verwaltung „ständiger Vertreter“ des Präsidenten ist, von der missbräuchlichen Nutzung der Kreditkarte profitiert habe. Bei Restaurantbesuchen mit privatem Charakter soll er mit Meiser am Tisch gesessen haben und die Abrechnungen dann später dienstlich als „sachlich richtig“ abgezeichnet haben.

Weiter prüfen die Ermittler – wie bereits berichtet – die Reisekostenabrechnungen des Landtagsdirektors aus den vergangenen Jahren. Hier besteht der Verdacht, dass Zeyer mit Meiser auf Staatskosten nach München fuhr, obwohl Zweck der Reise der Besuch von Fußballspielen des FC Bayern München gewesen sein soll.

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