Landtag will Opferfonds beschließen Saarland entschädigt künftig Opfer von rassistischer Gewalt und Terror – Welche Zahlungen möglich sein sollen

Saarbrücken · Der Landtag wird am Mittwoch die Einführung eines Opferfonds beschließen. Je nach Schwere der Gewalttat sollen Zahlungen von bis zu 100 000 Euro möglich sein.

 Der Opferfonds wird vor dem Hintergrund des rassistischen Anschlags auf eine Saarlouiser Flüchtlingsunterkunft eingeführt, bei dem Samuel Yeboah 1991 ermordert wurde. Aktuell wird der Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz strafrechtlich aufgearbeitet.

Der Opferfonds wird vor dem Hintergrund des rassistischen Anschlags auf eine Saarlouiser Flüchtlingsunterkunft eingeführt, bei dem Samuel Yeboah 1991 ermordert wurde. Aktuell wird der Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz strafrechtlich aufgearbeitet.

Foto: dpa/Harald Tittel

Das Saarland will in Zukunft Opfer rassistischer, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalttaten sowie schwerer Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit finanziell entschädigen. Auch die Hinterbliebenen der Opfer sollen Geldzahlungen erhalten können.

Der Landtag wird dazu am Mittwoch mit voraussichtlich breiter Mehrheit einen Opferfonds beschließen. Er soll, wie es im Antrag der SPD-Fraktion heißt, „Betroffenen und Angehörigen unbürokratische finanzielle Hilfe gewährleisten und zudem die gesellschaftliche Anerkennung ihrer personalen Würde und des Umstands dokumentieren, dass ihnen strafwürdiges Unrecht geschehen ist“.

Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen

Der Fonds und die damit verbundene Zuwendung seien „Ausdruck des gemeinsamen Einstehens aller für unsere Grundwerte und unsere offene Gesellschaft – über rechtliche Schuldbegriffe und materielles Schadenrecht hinaus“.

Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen und unabhängig von staatlichen Leistungen erfolgen, auf die Opfer von Straftaten und ihre Hinterbliebenen ohnehin einen Rechtsanspruch haben. Die Höhe soll auch unabhängig von der materiellen Bedürftigkeit der Betroffenen sein. Die Geldleistung zählt nicht als zu versteuerndes Einkommen.

Beirat entscheidet über Zahlungen

Über Zahlungen aus dem Fonds soll nach zuvor festgelegten Kriterien ein elfköpfiger Beirat entscheiden, der auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt wird und dem mindestens fünf Nicht-Parlamentarier angehören sollen.

Als einmalige Unterstützung sollen Opfern 10 000 Euro gezahlt werden, bei schweren Körper- und Gesundheitsschäden mit langfristigen oder dauerhaften Folgen bis zu 30 000 Euro. In besonderen Härtefällen, insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen, Attentaten mit besonderer Tragweite oder besonders schweren menschenverachtenden Gewalttaten, können den Angehörigen der Opfer insgesamt bis zu 100 000 Euro bewilligt werden.

Anlass für die Einrichtung eines Opferfonds ist die aktuell laufende juristische Aufarbeitung des rassistischen Anschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern in der Nacht auf den 19. September 1991, bei dem Samuel Kofi Yeboah, ein politischer Flüchtling aus Ghana, ermordet wurde. In den 90er Jahren gab es weitere Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Im Antrag wird zudem auf „steigende Fallzahlen rassistischer und antisemitischer Verletzungen“ verwiesen.