Kommentar pro Elektro-Tretroller werden wenig verändern

Die Diskussion um die E-Tretroller mutet an, als ob nun erstmals rollende Fortbewegungsmittel auf Gehwegen erlaubt wären. Doch es gilt doch längst, dass beispielsweise Kinder-Tretroller, Inline-Skates oder Rollschuhe auf die Gehwege verbannt sind und auf Straßen nicht genutzt werden dürfen.

Für sie alle gilt: Mehr als Schrittgeschwindigkeit ist nicht erlaubt. Und das muss dann auch für E-Tretroller gelten.

Die Roller gibt es ja schon länger, und die Entwicklung ist kaum aufzuhalten. Letztlich gilt es jetzt, einen Rahmen zu finden. Schnelle Roller auf den Radweg, langsame auf den Gehweg – das klingt nach einem vernünftigen Kompromiss für neue Mobilität.

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