Besuchsverbot aufgehoben, Quarantäne abgeschafft Einschränkungen für Behinderten-Einrichtungen gelockert

Saarbrücken · Die saarländische Landesregierung hat die Betretungsverbote für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Tagesförderstätten sowie die 14-Tage-Quarantäne-Regelung für Menschen in Wohnheimen aufgehoben.

 Die Arbeit in Behinderten-Werkstätten kann weitergehen.

Die Arbeit in Behinderten-Werkstätten kann weitergehen.

Foto: Oliver Dietze

Das teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einer Presseerklärung mit. Ab sofort ist es wieder möglich, dass Menschen mit Behinderungen ihren Beschäftigungen nachgehen und Besucher in Tagesförderstätten empfangen können. Auch die Verpflichtung zum konsequenten Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nicht mehr, sofern die Abstandsregelungen gewahrt bleiben. Der Besuch der Einrichtungen bleibt aber weiterhin freiwillig.

Allerdings müssen die Betreiber der Einrichtungen ein Hygiene-, Infektionsschutz- und Reinigungskonzept vorlegen, das sich an den Vorgaben und Empfehlungen der Bundesregierung orientieren und auch die Fahrdienste umfassen soll. Auch soll es Menschen mit Behinderungen wieder erlaubt sein, ihre Wohneinrichtungen zu verlassen und über das Wochenende nach Hause zu fahren. Allerdings sind Angehörige verpflichtet, die Einhaltung von Hygienemaßnahmen sicherzustellen. Die Träger der Einrichtungen müssen im Vorfeld eine Belehrung über die notwendigen Maßnahmen halten und eine schriftliche Einverständniserklärung der Angehörigen einholen. Bei der Rückkehr in die Wohneinrichtungen müssen die Bewohner nun auch nicht länger in Quarantäne. „Die bisher ausgesprochenen Betretungsverbote und Vorbeugemaßnahmen dienten vor allem dem Schutz der Menschen mit Behinderungen, die diese Einrichtungen besuchen, denn die Mehrzahl von ihnen gehört zum vulnerablen Personenkreis und ist damit besonders schutzwürdig“, teilt das Ministerium in der Presseerklärung weiter mit.

Auch in Alten- und Pflegeheimen sind Neuregelungen in Kraft getreten. Seit Montag dürfen Bewohner zwei Besucher gleichzeitig empfangen, allerdings müssen diese sich nach wie vor anmelden und registrieren. Derzeit werde geprüft, ob Besucher bald wieder auf die Zimmer der Bewohner dürfen, noch sollten die Besuche im Freien oder in speziell dafür vorgesehenen Bereichen statfinden. Ein Mund-Nasen-Schutz ist weiterhin verpflichtend. Das Ministerium empfiehlt, künftig nur noch für Bewohner eine Quarantäne anzuordnen, die aus Krankenhäusern kommen. Allerdings soll diese von 14 Tagen auf sieben verkürzt werden. Eine weitergehende Aufhebung werde aktuell geprüft. Gleiches gelte für die Kurzzeitpflege. Das Angebot in der Tagespflege kann ebenfalls ausgeweitet werden. Nach der neuen Verordnung der Landesregierung sind Gruppen von bis zu zehn Personen möglich. Für die Gäste gilt keine generelle Maskenpflicht mehr.

Die Landesregierung hatte immer wieder Anpassungen der geltendne Regeln vorgenommen. Kritik gab es zuletzt vonseiten des Landesbeauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland, Daniel Bieber. Die Anpassungen seien lediglich Handlungsempfehlungen für die Träger der Einrichtungen gewesen, hätten aber keine bindenden Charakter gehabt (wir berichteten).

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