Große Planungsunsicherheit ab 15. März Impfpflicht gilt bald auch für Physiotherapeuten: „Die Konsequenzen sind im Moment völlig unklar“

Saarbrücken/Trier · Ab dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Gesundheitsberufen. Sie betrifft auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und damit eine Branche, die längst händeringend nach Fachkräften sucht. Zum Fachkräftemangel kommt also auch große Planungsunsicherheit: Denn es ist derzeit unklar, wie Mitte März über ungeimpftes Gesundheitspersonal entschieden wird.

 Es wird befürchtet, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht den Fachkräftemangel in der Physiotherapie verstärken könnte.

Es wird befürchtet, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht den Fachkräftemangel in der Physiotherapie verstärken könnte.

Foto: picture alliance / Westend61/dpa Picture-Alliance / zerocreatives

„Am besten wäre eine allgemeine Impflicht, damit es keine Flucht der Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen gibt. Der Fachkräftemangel ist jetzt schon zu groß“, sagt der Geschäftsführer einer Saarbrücker Physiotherapie-Praxis, dessen Name der Redaktion bekannt ist und der nicht genannt werden will. Auch Physiotherapie-Praxen wie die Saarbrücker Praxis sind von der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen. Sie sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen, aber auch von Praxen der Physiotherapie, Sprachtherapie, Ergotherapie und Podologie, bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind.