Eindämmung des Coronavirus Welche Maßnahmen die Landesregierung jetzt konkret ergreift

Saarbrücken · Die Landesregierung hat Maßnahmen vorgestellt, die dabei helfen sollen, die Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verzögern. Im Folgenden die wichtigsten Maßnahmen:

1. Großveranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern werden bis auf weiteres untersagt.

2. Schule

●    Schüler, die auf Klassenfahrt in einem Risikogebiet sind, werden so schnell wie möglich nach Hause geholt. Eine häusliche Quarantäne wird dann geprüft und gegebenenfalls veranlasst.

●    Das Bildungsministerium wird den Schulbesuch für Schüler mit Wohnsitz in Risikogebieten untersagen und eine Quarantäne vorsehen.

●   Schüler und Lehrkräfte, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, aber nicht erkrankt sind, sollen unnötige Kontakte meiden und für 14 Tage zu Hause bleiben.

●    Zunächst bis zum 30. April dürfen keine Schulfahrten mehr gebucht werden.

●    Bereits gebuchte Fahrten, deren Zielort in einem Risikogebiet liegt, werden abgesagt.

● Bei schon gebuchten Fahrten in Nicht-Risikogebiete muss die Schulleitung unter Berücksichtigung „aller relevanten Aspekte“ entscheiden, ob die Fahrt stattfindet.

● Wird eine Klassenfahrt abgesagt, zahlt das Land eventuelle anfallende Stornierungskosten.

3. Hochschulen

Die Vorlesungszeit beginnt an der Uni und an der HTW vier Wochen später, und zwar am 4. Mai, endet aber wie geplant. Bis zum Start der Vorlesungen sollen möglichst viele Lehrinhalte digital bereitgestellt werden. Mitarbeiter und Studenten aus Risikogebieten müssen der Saar-Uni fernbleiben.

4. Gesundheitswesen

● Krankenhäuser werden aufgefordert, planbare Operationen zu verschieben, um Kapazitäten in den nächsten acht Wochen bereitzuhalten.

● Bei einem weiteren Anstieg der Fälle sollen ärztliche Schwerpunktpraxen eingerichtet werden. Mit der Ärzteschaft soll über die Einführung dezentraler oder gegebenenfalls mobiler Teststationen gesprochen werden.

● Kapazitäten für ein zentrales Quarantänezentrum werden vorgehalten.

5. Pflege

Altenheime, ambulante Pflegedienste, Behinderteneinrichtungen sowie Jugend- und Betreuungseinrichtungen wurden aufgefordert, Regelungen für den Besucherverkehr, den Umgang mit erkrankten Bewohnern und für Quarantänebestimmungen vorzubereiten.

6. Landesverwaltung

● Bedienstete der Landesverwaltung, die aus Risikogebieten zurückkehren, sollen – unabhängig von Krankheitssymptomen – 14 Tage zu Hause bleiben.

● Dienstreisen werden stark eingeschränkt, landeseigene Veranstaltungen auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt.

7. Großregion

Die politisch Verantwortlichen der vom Virus stark betroffenen Region Grand Est sollen dazu bewegt werden, wieder konsequent zu testen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort