Blicken Sie noch durch? Diese Corona-Regeln gelten ab heute und morgen im Saarland

Saarbrücken · Bundes-Notbremse, Lockdown, Alkoholverbot oder Maskenpflicht: Da fällt es nicht leicht, noch den Überblick über die Corona-Maßnahmen zu behalten. Die SZ verrät Ihnen, welche Vorschriften ab sofort gelten.

Maskenpflicht gilt in der Saarbrücker Kaltenbachstraße.

Maskenpflicht gilt in der Saarbrücker Kaltenbachstraße.

Foto: BeckerBredel

Mit einem Glas Bier oder Wein im Freien das Wochenende einläuten  – ja, das geht zumindest an diesem Freitag noch. Allerdings nur auf einem Sitzplatz einer Kneipe oder eines Cafés – und natürlich mit Corona-Test. Mit der Dose Bier oder der Flasche Prosecco auf dem St. Johanner Markt in Saarbrücken stehen, ist jedoch ab heute 18 Uhr schon nicht mehr erlaubt: Denn die Stadt Saarbrücken verschärft ihre Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ab heute gilt täglich von 18 bis 1 Uhr ein Alkoholverbot in den Teilen der Innenstadt, die zum Feiern besonders beliebt sind. Hier gilt das Alkoholverbot

Corona-Maßnahmen: Hier gilt in Saarbrücken ab Freitag ein Alkoholverbot
4 Bilder

Hier gilt in Saarbrücken ab Freitag (23. April) ein Alkoholverbot

4 Bilder
Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken

Verschärfte Maskenpflicht in Saarbrücken und Saarlouis

Etliche Personen haben gegen die Maskenpflicht verstoßen, deshalb weitet die Stadt Saarbrücken ab heute die Maskenpflicht in der Innenstadt aus. Auch die Stadt Saarlouis verschärft die Regeln. Dort gelten ab diesem Freitag täglich von 18 bis 2 Uhr ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen und Straßen. Details zur Maskenpflicht in Saarbrücken und Saarlouis

Die Bundes-Notbremse packt im Saarland ab morgen zu

Das neue Infektionsschutzgesetz mit der so genannten Bundes-Notbremse hat die letzten Hürden genommen und tritt nun in Kraft. Damit muss das Saarland ab Samstag in weiten Teilen wieder in den Lockdown zurück. Doch was bedeutet das genau?

Welche Einrichtungen müssen schließen?

In den Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 100 liegt, müssen die Außengastronomie, Fitness-Studios und Solarien sowie Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten schließen. Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Dies betrifft aktuell (Stand: 23. April, 10 Uhr) fast alle Landkreise im Saarland. Lediglich der Landkreis Merzig-Wadern und der Saarpfalz-Kreis haben diese Marke noch nicht erreicht.

Von den Schließungen ausgenommen sind die Außenbereiche von Botanischen Gärten und Zoos. Diese dürfen mit einem Hygienekonzept öffnen – Besucher brauchen zudem einen negativen Test.

Nicht-medizinische und nicht-therapeutische körpernahe Dienstleistungen, also beispielsweise Tattoo-Studios, müssen dichtmachen. Für medizinische und therapeutische körpernahe Dienstleistungen (also zum Beispiel medizinische Massagen) sind nur FFP2-Masken bei Kunden und Personal notwendig.

Friseure und Fußpflege dürfen ebenfalls offen bleiben – hier brauchen Kunden aber zusätzlich zur Maske einen negativen Corona-Test.

Auch die Kontaktregeln werden wieder verschärft: Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und höchstens eine weitere, nicht dem Haushalt angehörige Person begrenzt. Bundesnotbremse – die Regeln im Detail

In den Landkreisen, die weiterhin unter der Marke von 100 liegen, sollen die bisherigen landeseigenen Regelungen im Rahmen des „Saarland-Modells“ weiterhin gelten – also die Regeln für „Stufe Gelb“. In der Außengastronomie darf die Bewirtung im Saarland nur noch an einem Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. To-Go-Essen und -Getränke dürfen nicht mehr in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle konsumiert werden.

Was gilt ab Samstag für den Einzehandel?

Hier gibt es eine genaue Abstufung. Liegt die Inzidenz im jeweiligen Landkreis zwischen 100 und 150, dürfen Geschäfte weiterhin Kunden empfangen – allerdings nur, wenn diese einen negativen Corona-Test haben, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Außerdem müssen die Kunden vorher einen Termin für ein festes, begrenztes Zeitfenster gebucht haben. Mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind nicht zugelassen.

Steigt die Inzidenz auf über 150, ist nur noch das Abholen vorher bestellter Waren per „Click & Collect“ zulässig.

Sehr viele Corona-Neuinfektionen

Die Corona-Neuinfektionen sind nach wie vor sehr hoch:  Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 27 543 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das geht aus Zahlen des RKI von Freitagmorgen hervor. Corona-Pandemie in Zahlen

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort