Corona-Verordnung Was im Saarland seit Montag gilt und was nicht

Saarbrücken · Ab Montag wird der deutschlandweite Lockdown bis zum 31. Januar nicht nur verlängert, es kommen sogar noch strengere Regeln hinzu. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

(Symbolfoto)

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Foto: dpa/Moritz Frankenberg

„Man bleibt am besten für sich“, hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) den Saarländern am Dienstag nach der Videokonferenz ans Herz gelegt, bei der sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns und noch striktere Corona-Regeln verständigten. Die Empfehlung des Ministerpräsidenten, auf Kontakte weitgehend zu verzichten, wird ab Montag nun Pflicht. Dann tritt die am Donnerstag vom Ministerrat beschlossene neue Corona-Verordnung in Kraft. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ministerpräsident Tobias Hans

Ministerpräsident Tobias Hans

Foto: BeckerBredel

Wie viele Menschen dürfen sich ab Montag noch treffen?

Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet – das bedeutet: Die Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, dürfen nur noch eine Person treffen, die nicht im Haushalt lebt. Umgekehrt darf eine Person mit den Mitgliedern eines anderen Haushaltes zusammenkommen.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn die Betreuung Minderjähriger oder Pflegebedürftiger nicht anders sichergestellt werden kann, dürfen sich auch mehrere Personen in einem anderen Haushalt aufhalten. Außerdem dürfen sich laut Ministerpräsident Hans zwei Familien bei der Betreuung von unter 14-jährigen Kindern abwechseln – aber: „Der Kreis der Betreuenden und der Kinder muss durchgehend gleich sein“, betonte Hans am Freitag in einer Regierungserklärung im Landtag.

Was gilt für Regionen mit besonders vielen Corona-Infektionen?

Wenn in einem Landkreis oder dem Regionalverband Saarbrücken die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche über 200 liegt und das für mehr als drei Tage, dürfen die Bewohner nur noch im Umkreis von 15 Kilometern, gemessen an der Wohnanschrift, Ausflüge machen. Am Freitag lag der Inzidenzwert im Landkreis Saarlouis laut Gesundheitsministerium mit 198,6 nur noch knapp unter der kritischen Marke von 200. Bereits am Samstag wurde die Marke mit  243,4 deutlich überschritten. Die 15-Kilometer-Regel soll laut Hans nicht gelten, wenn ein Landkreis den Inzidenzwert von 200 nur deshalb überschreitet, weil es etwa in einer geschlossenen Einrichtung wie in einem Pflegeheim einen Corona-Ausbruch gab.

Mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man sich nicht an die Kontaktbeschränkungen oder das Ausflugsverbot hält?

Die Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt, die mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro geahndet werden. Bei mehrmaligen Verstößen wird das Bußgeld jeweils verdoppelt.

Was passiert, wenn man aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet ins Saarland einreist?

Wer sich zehn Tage dort aufgehalten hat, muss nicht nur wie bisher zehn Tage in häusliche Quarantäne, sondern auch einen Corona-Test machen. Mit einem zweiten negativen Test kann die Quarantäne-Zeit um fünf Tage verkürzt werden.

Wie lange gilt die neue Verordnung?

Zunächst bis zum 24. Januar. Ministerpräsident Hans hat aber bereits angekündigt, sie „dann mindestens bis Ende Januar“ zu verlängern.

Gibt es weitere offene Fragen?

Ja. Etwa wie Eltern, die ihre Kinder wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, Kinderkrankengeld beantragen können. Diese ebenfalls von Bund und Ländern beschlossene Maßnahme wird separat geregelt.

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