Parteien fordern Mitsprache Neues Gesetz zur Kontakt-Nachverfolgung muss her

Saarbrücken · Die Landesregierung muss die Kontakt-Nachverfolgung neu regeln. Der Verfassungsgerichtshof will das so. Doch was soll in dem Gesetz stehen?

Die Polizei hatte Zugriff auf Kontaktdaten von Gästelisten in Restaurants. Das Verfassungsgericht fordert nun ein Gesetz, das regelt, wann dies erlaubt ist.

Die Polizei hatte Zugriff auf Kontaktdaten von Gästelisten in Restaurants. Das Verfassungsgericht fordert nun ein Gesetz, das regelt, wann dies erlaubt ist.

Foto: Julian Hemmer

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat es am vergangenen Freitag klar und deutlich formuliert: Die Nachverfolgung von Kontaktdaten in der saarländischen Corona-Verordnung verstößt gegen die Landesverfassung. Die Landesregierung solle Paragraf 3 in Artikel 2 nicht nur nacharbeiten; für solch ein weitgehendes Eingreifen in die Grundrechte sei ein Gesetz notwendig. Eines, das das Landesparlament öffentlich diskutiert und verabschiedet. Es soll bis Ende November durchs Parlament sein, fordert der Verfassungsgerichtshof von der Regierung. Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung sei „durchaus geeignet, Bürgerinnen und Bürger von der Ausübung grundrechtlicher Freiheiten entscheidend abzuhalten und Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen“, schreibt das Gericht in seinen Beschluss vom 28. August. Die saarländische Polizei hat diese Daten angeblich bereits genutzt, um Blechschäden auf Restaurantparkplätzen aufzuklären.