Zoff in großer Koalition wegen „Fall Maaß“ SPD rügt Bouillon und ruft Innenausschuss an

Saarbrücken · Die Saar-SPD vermutet, dass Innenminister Klaus Bouillon (CDU) den Polizeigewerkschafter David Maaß einschüchtern will. Sie hält die Einschätzung, dass Maaß mit seinem AfD-kritischen Beitrag gegen das Gesetz verstoßen hat, für falsch. Die CDU verteidigt den Innenminister.

Im Innenausschuss des Saar-Landtags soll das Verhalten des Innenministers im Fall Maaß besprochen werden.

Im Innenausschuss des Saar-Landtags soll das Verhalten des Innenministers im Fall Maaß besprochen werden.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Der Umgang des saarländischen Innenministers Klaus Bouillon (CDU) mit dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) David Maaß sorgt für heftigen Streit in der großen Koalition des Saarlandes.

Petra Berg, SPD.

Petra Berg, SPD.

Foto: BeckerBredel

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Petra Berg, kündigte an, das Verhalten des Ministers in der Sache auf die Tagesordnung des Innenausschusses des Landtags zu setzen. Sie warf die Frage auf, ob ein kritischer Gewerkschafter eingeschüchtert werden solle.

David Maaß

David Maaß

Foto: Gewerkschaft der Polizei/Thomas Wieck

Das Saar-Innenministerium war am Freitag nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass Maaß mit seinem AfD-kritischen Facebook-Beitrag gegen geltendes Recht verstoßen habe. Ein Disziplinarverfahren gegen Maaß wurde nicht eingeleitet, Maaß soll aber zu einem „Sensibilisierungsgespräch“ eingeladen werden. Das saarländische Beamtengesetz schreibt vor, dass Polizeivollzugsbeamte sich „in der Öffentlichkeit in Dienstkleidung nicht politisch betätigen“ dürfen. Gegen diese Vorschrift hat Maaß nach Ansicht des Innenministeriums verstoßen.

Maaß hatte auf Facebook die AfD vor einer Woche als „eine der geistigen Brandstifterinnen des Rechtsextremismus“ und als „Schande für Deutschland“ bezeichnet. Dazu hatte er ein Foto gestellt, das den GdP-Chef und Kommissar in seiner Polizei-Uniform zeigt. Die AfD-Fraktion im Landtag forderte daraufhin dienst­rechtliche Konsequenzen (wir berichteten mehrfach).

SPD-Frau Berg kritisierte am Samstag (29.) insbesondere die „öffentliche Verhandlung“ möglicher disziplinarrechtlicher Schritte gegenüber Maaß durch den Innenminister. Dadurch könnte Bouillon seine Fürsorgepflicht gegenüber Maaß verletzt haben. „Der Innenminister hat als Dienstherr bei jeglichen Prüfungs- und Verfahrensschritten im Hinblick auf die mögliche Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen einen Polizeibeamten Verschwiegenheit zu bewahren. Trotzdem wurden mögliche disziplinarrechtliche Schritte gegen Maaß in der Öffentlichkeit ausgetragen“, kritisierte Berg. Dies verstoße sowohl gegen das Grundgesetz als auch das Beamtenstatusgesetz.

 Stefan Thielen, CDU.

Stefan Thielen, CDU.

Foto: CDU-Fraktion

Es sei zudem besonders ärgerlich, dass Maaß von der Entscheidung aus der Presse erfahren haben soll: „Der Minister stilisiert sich sonst immer gerne als Schutzpatron der saarländischen Polizeibeamten. Im Umgang mit Maaß war davon wenig zu sehen. Deshalb stellt sich zunehmend auch die Frage, ob hier ein kritischer Gewerkschafter eingeschüchtert werden soll“, sagte Berg weiter.

Maaß berief sich dagegen auf die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit, die ihn als Gewerkschafter weitgehender schütze als einen normalen Beamten. Maaß sagte der SZ, er behalte sich rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Innenministeriums vor, von der er aus den Medien erfahren habe. Maaß ist der Meinung, dass das Grundgesetz ihm als Gewerkschafter in besonderer Weise schützt und er sich deshalb auch in Uniform politisch äußern darf.

Rückendeckung bekommt der Polizeibeamte auch durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): „Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon muss bei dem von ihm eingeleiteten disziplinaren Vorermittlungsverfahren die gewerkschaftliche Meinungsfreiheit des GdP-Landesvorsitzenden schützen, sonst nichts!“, sagte DGB-Saar-Chef Eugen Roth, der auch für die SPD im Landtag sitzt. „Für mich ist Kritik unverständlich, wenn der hochrangige Gewerkschaftsfunktionär und Bürger in Uniform, David Maaß, für seinen mehr als berechtigten Weckruf angesichts von Gewalt und Hass gegen eine rechtswirksam zumindest in Teilen als faschistisch eingestufte AfD glasklar und öffentlich Position bezieht“, so Roth. Der Innenminister setze ein „falsches Zeichen“. Die Grundrechte des Gewerkschafters und Beamten David Maaß seien durch das Grundgesetz garantiert. „Eine öffentliche Belobigung anstatt eines eventuellen Rüffels ist bei David Maaß angesagt!“, sagte Roth abschließend.

Zu einer anderen Bewertung kommt die CDU-Fraktion. „Das Saarländische Beamtengesetz enthält ganz klar das Verbot der politischen Betätigung in Uniform mit Hoheitsabzeichen“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Stefan Thielen. Die plakative Behauptung von Petra Berg, David Maaß habe nichts falsch gemacht und werde nun vom Innenminister in die Schranken gewiesen, sei daher mindestens fragwürdig.

Inhaltlich stehe die CDU hinter Maaß, betonte Thielen: „Die Aussagen von David Maaß bei Facebook unterstützen wir voll und ganz. Jede sachliche Äußerung, die sich gegen rechtes Gedankengut richtet, ist wichtig.“ Das einzige, das eben nicht richtig gewesen sei, sei das Tragen der Uniform auf dem Beitragsbild: „Ich persönlich finde es schade, dass Maaß als Beamter nicht so weit gedacht hat. Die Debatte hätte noch mehr Schlagkraft, wäre ihm dieser Fehler nicht unterlaufen.“ Dass nach der Prüfung des Sachverhalts kein Disziplinarverfahren eröffnet, sondern Maaß zu einem Sensibilisierungsgespräch geladen werde, halte er für angemessen.

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