Kommentar Contra Neue Polizeibefugnisse Unschuldige werden „vorbeugend wie Verbrecher behandelt“

„Freiheitsrechte sind Ausdruck der unantastbaren Menschenwürde und nicht vom Staat gnädig gewährte Privilegien, die zur beliebigen Disposition stehen“, hat der ehemalige FDP-Innenminister Gerhart Baum gesagt.

 Dennis Lander sitzt für die Linke im Landtag und zählt zu den schärfsten Kritikern des Vorhabens.

Dennis Lander sitzt für die Linke im Landtag und zählt zu den schärfsten Kritikern des Vorhabens.

Foto: Thomas Wieck

Recht hat er. Deshalb müssen wir unsere Freiheitsrechte immer wieder aufs Neue verteidigen. Gerade jetzt, in der Diskussion über das „Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung im Saarland“. Es klingt harmlos, doch dahinter verbergen sich erhebliche Einschränkungen der Freiheitsrechte. Geht es nach CDU und SPD, dann soll künftig nicht mehr eine konkrete Gefahr vorliegen müssen, damit die Polizei eingreifen kann – also beispielsweise eine Person sich so verhalten, dass man davon ausgehen kann, dass sie gleich Gewalt ausüben wird. Nein, dann soll schon die Möglichkeit ausreichen, dass ein Bürger oder eine Bürgerin vielleicht irgendwann irgendeine Straftat begehen könnte. So geraten nicht nur Mafiapaten und Top-Terroristen ins Visier. Auch Menschen, die gar keine Straftat begangen haben, sondern lediglich verdächtigt werden gefährlich zu sein, können rund um die Uhr überwacht werden. Auch Personen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, werden – vorbeugend – wie Verbrecher behandelt. Sicherer macht das unser Land nicht. Und im Sinne der Polizistinnen und Polizisten kann es auch nicht sein, denn sie müssten künftig ja allein entscheiden, ob sie eine mögliche Gefahr erkennen oder nicht; die schwammigen Rechtsbegriffe im Gesetz helfen ihnen nicht, die Regierung erwartet von ihnen regelrecht hellseherische Fähigkeiten.