Kommunalpolitik Zehn Jahre können eine lange Zeit sein

Saarbrücken · Nirgendwo sonst bleiben Bürgermeister so lange im Amt wie im Saarland. Außerdem sind die Hürden für eine Abwahl vergleichsweise hoch.

 Auch Uwe Conrad (CDU), der frischgewählte Oberbürgermeister von Saarbrücken, wird voraussichtlich für mindestens zehn Jahre im Rathaus bleiben.

Auch Uwe Conrad (CDU), der frischgewählte Oberbürgermeister von Saarbrücken, wird voraussichtlich für mindestens zehn Jahre im Rathaus bleiben.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Wer im Saarland mit seinem Bürgermeister unzufrieden ist, braucht viel Geduld. Denn gewählt wird nur alle zehn Jahre, nirgends in Deutschland ist die Amtszeit länger. Dieser saarländische Sonderweg wird zwischenzeitlich infrage gestellt, eröffnet hat die Diskussion der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Pauluhn. Widerstand kommt es von der CDU, aber auch von den Kommunalpolitikern der SPD. Anlass der Diskussion war, dass zuletzt von 22 Amtsinhabern, die gegen Mitbewerber antraten, sieben abgewählt wurden.

Der Kommunalpolitik-Experte Stephan Grohs, Professor für Politikwissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, liefert eine mögliche Erklärung für das in dieser Häufigkeit neue Abwahl-Phänomen: Die Unzufriedenheit mit den Amtsinhabern, die sich darin ausdrücke, scheine sich erst bei der sehr späten Wiederwahl ein Ventil zu suchen. „Eine kürzere Amtsperiode würde den Amtsinhabern frühere Rückmeldungen zu ihrer Amtsführung geben“, sagte Grohs der SZ. Die Bürgermeister wären aus seiner Sicht dann aufgeschlossener gegenüber den Bürgerinteressen. Deshalb empfiehlt er eine Verkürzung der Amtsperiode auf sechs bis acht Jahre – auch um die Bürger „von einem gewissen ‚Ohnmachtsgefühl‘“ zu befreien.

Die zehnjährige Amtszeit hat im Saarland allerdings Tradition. Sie galt bis in die 1990er Jahre, als die Bürgermeister noch von den Stadt- und Gemeinderäten gewählt wurden. Als der Landtag 1994 die Direktwahl einführte, verkürzte er zugleich die Amtszeit auf acht Jahre. 2007 dann die Rolle rückwärts: Die Wahlen der Bürgermeister sollten künftig an die Wahlen der Räte (alle fünf Jahre) gebunden werden – auf dass die Wahlbeteiligungen steigen und die Kosten der Wahl sinken mögen.

Schon damals fragten sich die Abgeordneten, ob das eine kluge Entscheidung ist. Ein Verfassungsrechtler warnte im Landtag, zehn Jahre seien die äußerste Grenze dessen, was in einer Demokratie zu verantworten ist. Es gab die Überlegung, die Wahlperiode der Räte auf vier Jahre zu verkürzen, um die Bürgermeister dann bei jeder zweiten Ratswahl, also alle acht Jahre, wählen zu lassen. Doch die Fraktionen verwarfen diese Überlegung schnell. Die zehn Jahre hätten ja auch früher funktioniert – so lautete der Tenor.

Grundsätzlich gibt es Argumente für und gegen lange Amtszeiten. Dafür spricht, dass ein auf lange Zeit gewählter Bürgermeister unter Umständen unabhängiger agiert, dass Jahre vergehen, bis ein Bürgermeister eingearbeitet ist, und dass Maßnahmen der Stadtentwicklung nun einmal Jahre dauern. Je länger die Amtszeit, desto attraktiver ist der Job schließlich auch für qualifizierte Bewerber, die zunehmend schwer für den Job zu gewinnen sind. Diese Argumente hört man auch von Bürgermeistern immer wieder.

Es gibt aber auch Nachteile, die möglicherweise schwächere Rückbindung an die Wähler wurde oben schon beschrieben. Hinzu kommt: „Lange Amtszeiten bergen ein gewisses Risiko für die Bürgerinnen und Bürger, bei Unzufriedenheit mit der Amtsführung keine Handhabe zum Wechsel zu haben“, sagt der Speyerer Politikforscher Grohs. Das Problem im Saarland ist, dass die Amtszeit der Bürgermeister zwar länger ist als in allen anderen Bundesländern, die Hürden für eine Abwahl aber ähnlich hoch sind: Zunächst muss sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Rat finden, dann eine Mehrheit in der Wählerschaft, die mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen muss. Nur die AfD-Fraktion will diese Hürden deutlich senken.

Für Grohs stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Bürgermeister- und Ratswahlen zu koppeln. An dieser am 26. Mai 2019 erstmals geübten Praxis will im Saarland niemand rütteln. Das sei ein Erfolgsprojekt, sagt Pauluhn und verweist auf die Wahlbeteiligung (die erst in der Stichwahl zwei Wochen später in den Keller rutschte).

 Amtszeiten_der_Buergermeister

Amtszeiten_der_Buergermeister

Foto: SZ/Steffen, Michael

Genau diese Bündelung im Saarland ist bundesweit allerdings ungewöhnlich. Tendenziell hätten die Bundesländer mit längeren Amtszeiten die Wahl des Bürgermeisters bewusst entkoppelt, sagt Grohs. Hintergrund sei auch die Unabhängigkeit des Bürgermeisters vom Rat. Eine Bündelung, so Grohs, könne dazu führen, dass die Bürgermeisterwahl als Personenwahl durch parteipolitische Überlegungen überlagert wird und eher Parteipolitiker als erfahrene Verwaltungsleute bevorzugt würden. Sein Ratschlag deshalb: „Eine Entkoppelung würde aus meiner Sicht das Amt des Bürgermeisters eher stärken.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort