Allgemeinverfügung bleibt in Kraft Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkung zurück

Saarbrücken · Die Ausgangsbeschränkung im Saarland bleibt in Kraft. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis wies einen Eilantrag zurück. Der Kläger hatte die Maßnahme als unverhältnismäßig bezeichnet.

Coronavirus: Verwaltungsgericht Saarlouis weist Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkung ab
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die am 20. März erlassene Ausgangsbeschränkung bleibt in Kraft. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat am Dienstag einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zurückgewiesen.

Der Kläger hatte argumentiert, „dass es an einer Rechtsgrundlage für den Erlass einer saarlandweiten Ausgangsbeschränkung fehle und die getroffenen Maßnahmen zudem unverhältnismäßig seien“.

Das Verwaltungsgericht sieht jedoch die vorläufige Ausgangsbeschränkung als rechtmäßig an. Das private Interesse des Antragstellers habe hinter dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung des Saarlandes zurückzustehen.

Es sei entscheidend, die Ansteckungsrate zu verlangsamen. Dafür sei die Vermeidung von sozialen Kontakten entscheidend. Auf diese Weise könne eine Überlastung und ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems verhindert werden. Dass dieses Risiko nicht abstrakt sei, zeige die Situation in anderen europäischen Ländern.

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