Was sich alles ändert Weitere Corona-Lockerungen ab Montag im Saarland

Saarbrücken · Kontaktsport mit zehn Personen, Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel, Lockerung der „Quadratmeter-Regel“ - was sich alles ab Montag im Saarland ändert, hier ein Überblick:

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Jan Woitas

Die saarländische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. So ist Kontaktsport künftig mit bis zu zehn Personen wieder erlaubt, Abstandsregelungen müssen dabei nicht eingehalten werden. Auch Chorproben der Vereine dürfen unter Hygieneauflagen stattfinden. Wie die Regierung in einer Pressemitteilung informiert, treten die neuen Regeln am Montag, 29. Juni, in Kraft.

„In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie immer weiter lockern. Das Infektionsgeschehen im Saarland ist dabei stets auf seinem geringen Niveau geblieben. Das zeigt uns, dass wir mit unseren kleinen Schritten zurück zur Normalität auf dem richtigen Weg sind. Doch trotz der weiteren Lockerungen, die wir nun vornehmen, müssen wir alle weiterhin verantwortungsbewusst und bedacht handeln, um unsere bisherigen Erfolge nicht zu gefährden“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.

Bislang mussten die Inhaber von Geschäften oder anderen erlaubten Einrichtungen die Zahl der Besucher beziehungsweise Kunden so begrenzen, dass pro zehn Quadratmeter der zugänglichen Gesamtfläche je nur eine Person Zutritt erhält. Diese sogenannte „Quadratmeter-Regel“ wird zum kommenden Montag gelockert: Nun ist eine Person pro fünf Quadratmetern gestattet – vier Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche anwesend sein. Für Gaststätten, Restaurants, Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze entfällt die „Quadratmeter-Regel“ komplett. Natürlich muss auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Zeit gewährleistet sein.

Kontaktsport ist künftig mit bis zu zehn Personen wieder erlaubt, Abstandsregelungen müssen dabei nicht eingehalten werden. Auch Chorproben der Vereine dürfen unter Hygieneauflagen stattfinden. Shishabars können mit Beginn der kommenden Woche ebenfalls wieder öffnen.

Ab Montag dürfen Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel und mit bis zu 150 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Der Veranstalter ist dabei verpflichtet, Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen im Vorhinein der zuständigen Ortspolizeibehörde zu melden.

Personen, die aus einem Landkreis kommen in dem das Infektionsgeschehen mehr als 50 Infizierte pro 100 000 Einwohner beträgt, dürfen nicht im Saarland beherbergt werden.

Das bisherige Betretungsverbot von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten und –zentren sowie Einrichtungen der Modellprojekte „Ambulante tagesstrukturierenden Maßnahmen“ wird aufgehoben. Die Einrichtungen müssen dazu geeignete Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte umsetzen. Auch die Besuchsregelungen in Pflegeheimen werden gelockert: Durften Patienten zuvor Besuch von nur einer Person pro Tag erhalten, sind es zukünftig zwei Personen aus dem familiären Umkreis.

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