Verwirrung um neue Corona-Verordnung Maskenpflicht im Auto gilt im Saarland nur in wenigen Fällen

Update | Saarbrücken · Auch im Auto soll künftig medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Diese Neu-Regelung im Saarland hat breites Echo ausgelöst. Doch die Regel, die ab Montag gilt, hat in der Praxis kaum eine Bedeutung. Wer ist jetzt von dieser Regel betroffen und wer nicht? Wir klären auf.

 Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken – FFP2- oder OP-Masken – wird ab Montag im Saarland ausgeweitet.

Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken – FFP2- oder OP-Masken – wird ab Montag im Saarland ausgeweitet.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Im Saarland müssen Beifahrer in Fahrzeugen künftig unter bestimmten Bedingungen medizinische Masken tragen. Die Regelung ist aber weniger scharf, als das nach ersten Informationen aus der Regierung den Anschein hatte. Das geht aus dem vorliegenden konkreten Text der neuen Corona-Rechtsverordnung hervor, die am kommenden Montag in Kraft tritt.

Vereinfacht gesagt: Die Regelung hat zumindest im privaten Umfeld praktisch gar keine Bedeutung. Denn die Konstellationen, für die sie bei privaten Fahrten gilt, sind nach der Corona-Verordnung weder im Auto noch anderswo überhaupt erlaubt. Anders sieht es nur aus, wenn Personen Dienstfahrten gemeinsam unternehmen, da für diese die privaten Kontaktbeschränkungen nicht gelten.

Ab Montag gilt nach der neuen Corona-Verordnung die Maskenpflicht  für „Personen bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen, die nicht das Fahrzeug führen und nicht unter § 6 Abs. 1 Satz 1 fallen“. Und das ist der Paragraf, der die Kontakte im Saarland auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Wenn sich also legal eine Familie mit einem Bekannten trifft, darf sie mit ihm auch ohne Maske im Auto sitzen. Dass ein weiterer Bekannter dazukommt ist sowieso verboten - in und außerhalb des Autos.  

In dieser Woche war dagegen mit Verweis auf die Staatskanzlei berichtet worden, die Maskenpflicht gelte prinzipiell für alle  Mitfahrer, die nicht dem Haushalt des Fahrers angehören. Nur der Fahrer müsse keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Freitag auf SZ-Anfrage, dass diese Lesart falsch ist.

Korrekt ist sie allerdings bei Dienstfahrten: Hier dürfen auch mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten zusammen im Auto sitzen. Hier gilt dann nach der neuen Verordnung die Maskenpflicht für alle Insassen - außer für den Fahrer. Sie gilt also auch schon dann, wenn außer ihm nur ein Kollege im Auto sitzt.

In Rheinland-Pfalz ist eine solche Maskenpflicht im Auto in der aktuellen 15. Corona-Bekämpfungsverordnung gar nicht enthalten. Das bestätigt ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf SZ-Nachfrage. „Wir sehen aktuell keine Veranlassung, schärfer rein zu gehen“, heißt es dazu aus Mainz. Die Maske müsse sowieso überall dort getragen werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann – und dies treffe eben auch auf eine Fahrt mit einer nicht aus dem selben Haushalt stammenden Person im Auto zu.

Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Oberflächen gelangen und dort eine Zeit lang überleben. Das geht aus einer Auskunft des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) hervor. Erste Laboruntersuchungen zeigen laut BfR: SARS-CoV-2 kann nach starker Kontamination bis zu drei Stunden als Aerosol infektiös bleiben. Autofahrer schützen sich am besten, indem auch sie unterwegs die allgemein gültigen Hygieneregeln einhalten. Richtiges Händewaschen sei laut BfR oberstes Gebot. Gibt es unterwegs keine Gelegenheit zum Säubern der Hände, könne man sich auch schützen, in dem man Feuchttücher im Auto mitführt, die Wasch-Tenside enthalten.

Studie zeigt: Fenster öffnen verringert Aerosolbelastung

Forscher der Brown University im US-Bundesstaat Rhode Island haben sich anhand von Computersimulationen damit beschäftigt, wie sich Aerosole in Fahrzeugen ausbreiten. Ihr Versuchsaufbau: Ein Toyota Prius, besetzt mit zwei Personen (Fahrer vorne links, Passagier hinten rechts), der mit knapp 80 km/h durch die Gegend fährt.

Ergebnis: Bei geschlossenen Fenstern und aktivierter Heizung bzw. Klimaanlage ist die Belastung mit Aerosolen am höchsten. Sind dagegen alle vier Fenster geöffnet, findet ein maximaler Luftaustausch statt. Weil der Luftdruck auf den Rücksitzen tendenziell etwas höher ist, strömt die Luft allerdings nicht von vorne nach hinten, sondern durch die hinteren Fenster ins Auto und vorne wieder heraus. Die US-Forscher haben allerdings ebenfalls festgestellt, dass auch lediglich ein oder zwei geöffnete Fenster die Aerosolbelastung im Innenraum effektiv reduzieren können. "Das beste Szenario haben wir bei vier geöffneten Fenstern gefunden!", erklärt Forscher Asimanshu Das. "Aber auch mit nur einem oder zwei geöffneten Fenstern war das Ergebnis deutlich besser, als bei vier geschlossenen Fenstern!"

Wichtig sei nach Meinung der Forscher die richtigen Fenster zu öffnen. Und das sind in der erforschten Konfiguration (Fahrer vorne links, Passagier hinten rechts) nicht die Fenster direkt neben den Personen, sondern immer die gegenüberliegenden Fenster. So entsteht eine Luftzirkulation, die die Aerosole vom einem vermeintlich infizierten Passagier im Fond am Fahrer vorbei durchs Beifahrerfenster nach draußen leitet. Und dennoch sind sich die Forscher abschließend einig, dass nur das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung das Risiko einer Corona-Infektion im Fahrzeug effektiv senkt.

Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken auch beim Friseur

Laut Mitteilung des Saar-Gesundheitsministeriums gilt zudem künftig bei körpernahen Dienstleistungen – etwa beim Friseur – die Plicht zum Tragen von medizinischen Masken. Die Friseure sollen laut Vereinbarung von Bund am 1. März wieder öffnen.

Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken – etwa OP- oder FFP2-Masken – haben Bund und Länder bereits im Januar eingeführt. Sie gilt unter anderem schon beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Alltagsmasken aus Stoff oder eine sonstige nicht-medizinische Mund-Nasen-Bedeckung reichen inzwischen nicht mehr aus. Ganz grundsätzlich empfiehlt das Saar-Gesundheitsministerium das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen in allen Situationen, bei denen zwei oder mehr Personen zusammenkommen.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen weiter stetig zu verringern“, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). Dafür sei neben der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktnachverfolgung auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wesentlich.

„Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen“, sagte Bachmann. Man sei trotz sinkender Neuinfektionszahlen in allen Landkreisen und dem Regionalverband noch weit von einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 pro 100 000 entfernt. Diese Marke hatten Bund und Länder zuletzt als Zielwert ausgerufen. Mit Sorge betrachte man laut Bachmann im Saar-Kabinett zudem die steigenden Infektionszahlen im benachbarten Départment Moselle in Verbindung mit einer schnellen Ausbreitung der Virusmutationen.

„Mitführpflicht“ von Masken im Auto nach der Pandemie?

Zum Thema Maskenpflicht im Auto waren zuletzt bereits Pläne des Bundesverkehrsministeriums bekannt geworden. Wie die SZ bereits vergangene Woche erfuhr, soll auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen in Fahrzeugen gelten. Demnach muss jeder Fahrer dann bei einer Kontrolle zwei Masken vorweisen können, ansonsten droht ein Bußgeld von 15 Euro. Eine solche Pflicht existiert bereits für Warnwesten.

Das Ministerium werde sich an den Regelungen für die Weste orientieren, heißt es in einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages, die unserer Redaktion vorliegt. Hintergrund ist offenbar, dass auch nach der Pandemie jeder Autofahrer rasch eine Maske zur Hand haben soll. Das könnte gerade bei der Ersten Hilfe wichtig sein. Bei der anstehenden  Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung soll die „Mitführungspflicht“ von zwei „Mund-Nase-Bedeckungen“ eingearbeitet werden, heißt es in der Stellungnahme.

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