Neues Infektionsschutzgesetz Corona-Verordnung im Saarland verlängert – in diesen Bereichen ist die Maskenpflicht schon gefallen
Update | Saarbrücken · Das neue Infektionsschutzgesetz ist beschlossen. Im Saarland hat der Ministerrat am Freitagabend beschlossen, die aktuellen Beschränkungen bis zum 2. April bestehen zu lassen. Einige Dinge ändern sich aber schon jetzt.

Bis Ende März kann im Saarland auch die Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel bestehen bleiben. Spätestens ab dem 2. April muss die Maskenpflicht in Schulen und Einzelhandel aber fallen, sofern der Landtag das ganze Land oder einzelne Bereiche nicht zum Corona-Hotspot erklärt.
Foto: dpa/Karl-Josef HildenbrandNach heftigen Debatten in der Berliner Ampel-Koalition und gegen Widerstand der Union ist am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen worden: Danach fällt bundesweit ein Großteil aller Corona-Beschränkungen weg. Stichtag ist zwar dieser Sonntag, die Länder können aber einige der bestehenden Begrenzungen bis Anfang April aufrechterhalten. Die Saar-Regierung hat angekündigt, davon Gebrauch zu machen und hat die bestehende Verordnung bereits bis Ende März verlängert.
An diesem Freitagabend traf sich der Ministerrat aber noch mal. Denn er kam um bestimmte Anpassungen nicht herum: Die Übergangsfrist im Gesetz gilt nämlich nicht für alle Regelungen. Nach dem Gesetz müssen ohne Übergang am Sonntag bereits alle Kontaktbeschränkungen fallen, wie sie derzeit noch für Ungeimpfte bestehen. Auch wird es keinerlei Begrenzungen mehr für die Besucherzahl für Veranstaltungen geben.
Volle Veranstaltungsräume ab Sonntag
Nur noch bis Samstag gilt damit die Regel, dass Menschen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, sich nur noch mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen dürfen. Es muss auch die aktuelle Regelung der saarländischen Corona-Verordnung entfallen, wonach in Innenräumen nur bis zu 6000 Menschen zusammenkommen dürfen und der Raum dabei maximal zu 60 Prozent ausgelastet sein darf. Auch die Auslastungsgrenze im Außenbereich von 25 000 Personen und maximal 75 Prozent der normalen Kapazität entfällt. Das gilt etwa für Fußballstadien, in denen nun wieder alle Plätze besetzt werden dürfen.
Keine Maske im Restaurant
Der Ministerrat ging aber noch etwas darüber hinaus. Er kippte die Maskenpflicht in Bereichen, in denen 3G konsequent angewandt wird, bereits jetzt. Damit ist etwa in Restaurants beim Gang zum Platz keine Maske mehr nötig. Er verlängerte zudem die Verordnung bis zum Ende der Übergangsfrist, also bis zum Ablauf von Samstag, 2. April.
Maskenpflicht in Schulen auf der Kippe
Es bleibt bis einschließlich 2. April bei den aktuellen Zugangsregeln nach 2G und 3G. Ungeimpfte müssen bis dahin einen negativen Test vorweisen, wenn sie etwa in Schwimmbad oder ins Fitnessstudio gehen, Restaurants und Kneipen besuchen oder sich einen Kinofilm anschauen wollen. Auch bleiben Clubs bis dahin nur für doppelt Geimpfte oder Genesene mit Test oder Booster-Impfung zugänglich.
Bis Ende März kann im Saarland auch die Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel bestehen bleiben. Spätestens ab dem 3. April muss die Maskenpflicht in Schulen und Einzelhandel aber fallen, sofern der Landtag das ganze Land oder einzelne Bereiche nicht zum Corona-Hotspot erklärt. Das würde eine bedrohliche Infektionslage voraussetzen – durch Überlastung des Gesundheitswesens oder eine gefährliche Virus-Variante.