Neues Infektionsschutzgesetz Corona-Verordnung im Saarland verlängert – in diesen Bereichen ist die Maskenpflicht schon gefallen

Update | Saarbrücken · Das neue Infektionsschutzgesetz ist beschlossen. Im Saarland hat der Ministerrat am Freitagabend beschlossen, die aktuellen Beschränkungen bis zum 2. April bestehen zu lassen. Einige Dinge ändern sich aber schon jetzt.

 Bis Ende März kann im Saarland auch die Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel bestehen bleiben. Spätestens ab dem 2. April muss die Maskenpflicht in Schulen und Einzelhandel aber fallen, sofern der Landtag das ganze Land oder einzelne Bereiche nicht zum Corona-Hotspot erklärt.

Bis Ende März kann im Saarland auch die Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel bestehen bleiben. Spätestens ab dem 2. April muss die Maskenpflicht in Schulen und Einzelhandel aber fallen, sofern der Landtag das ganze Land oder einzelne Bereiche nicht zum Corona-Hotspot erklärt.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

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