Ministerium verschickt Rundbrief Corona-Testpflicht fällt ab heute weg – welche Regeln jetzt für die Schulen im Saarland gelten
Saarbrücken · Ab heute müssen sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie anderes Schulpersonal nicht mehr zwei Mal pro Woche auf Corona testen. Das hat das Bildungsministerium nun in einem Rundschreiben an Schulen mitgeteilt. Welche Maßnahmen jetzt gelten.
Das Saarland zieht nun nach und wird, wie in den meisten anderen Bundesländern bereits geschehen, die Testpflicht in den Schulen beenden. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie anderes Schulpersonal müssen sich ab heute nicht mehr zwei Mal pro Woche auf Corona testen. Das Bildungsministerium hat die Schulen in einem Rundschreiben, das der SZ vorliegt, darüber informiert.
Darin heißt es: „Wie in den vergangenen Jahren ist auch in diesem Frühjahr eine deutliche Entspannung der Pandemiesituation zu beobachten. Von der Gesundheitsseite wird darauf hingewiesen, dass ein serielles Testen als Beitrag zum Infektionsschutz in der aktuellen Pandemiesituation nur noch eine geringe Bedeutung hat. Von der Kinder- und Jugendmedizin wird eine Einstellung der anlasslosen Testungen in Schulen empfohlen.“ Sie verweise darauf, dass Kinder und Jugendliche besonders unter der Pandemie und den damit verbundenen Eingriffen in ihre soziale Teilhabe gelitten hätten. „Der Experten-Rat der Bundesregierung hat ausdrücklich die prioritäre Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie angemahnt. Lockerungen der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sollten mindestens analog zu Lockerungen im gesamtgesellschaftlichen Rahmen stattfinden.“ Eine aktuelle Abfrage der Kultusministerkonferenz zeige zudem, dass in „dreiviertel aller Bundesländer die Testungen komplett wegfallen lassen werden“.
Auch keine Testungen mehr nach Infektionsfall
Neben den zwei verpflichtenden Corona-Tests an Schulen für alle, die keinen 2G-Plus-Nachweis vorlegen konnten, werden auch die sogenannten anlassbezogenen Testungen nach einem Infektionsfall beendet. Bisher mussten sich alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal an acht aufeinanderfolgenden Schultagen testen, sobald ein positiver Fall aufgetreten war.
Alle Schüler müssen wieder in die Schule
Das Bildungsministerium weist in dem Schreiben zudem darauf hin, dass mit dem Ende der Testpflicht, alle Schüler ab Montag wieder zur Schule kommen müssen. „Die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind aufgrund der Testungen vom Präsenzschulbetrieb abzumelden, besteht nicht mehr. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Testpflicht bisher am Lernen von zu Hause teilnehmen, müssen ab 9. Mai wieder am Präsenzschulbetrieb teilnehmen.
Keine Testhelfer mehr
An Grund- und Förderschulen unterstützten bislang Testhelfer bei der Anwendung der Selbsttests. Nun wird auch deren Beschäftigung beendet, wie das Ministerium mitteilt.
Freiwillige Tests weiter möglich – Schulgemeinschaft erhält Testkits
Damit sich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und das weitere Personal bei Bedarf weiter testen können, würden ihnen auf Wunsch „bis zu zwei Nasal-Testkits pro Woche“ ausgehändigt. Die Tests sollten in der Regel zu Hause gemacht werden. Testzertifikate stellt die Schule nur in Ausnahmefällen aus: „Insbesondere wenn Testzertifikate für dienstliche Belange der Lehrkräfte oder für schulische Belange der Schülerinnen und Schüler benötigt werden, kann in der Schule ein beobachteter Test durchgeführt und ein Testzertifikat ausgestellt werden“, schreibt das Ministerium.
Alle Schüler würden künftig nur noch mit den nasalen Tests für die Eigenanwendung beliefert. Die Grundschulen erhalten keine Lolli-Tests mehr.
Weitere Schutzmaßnahmen und Ausnahmen für vulnerable Personen
Trotz des Endes der Testpflicht bleiben an den Schulen Infektionsschutzmaßnahmen bestehen, die vor allem auch vulnerable Personen betreffen. Das Ministerium listet die Maßnahmen und Empfehlungen auf:
- Vulnerable Schülerinnen und Schülern sowie Schülerinnen und Schülern, die mit einer vulnerablen Person zusammenleben, können auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit werden.
- Vulnerable Lehrkräfte mit einem entsprechenden ärztlichen sind wie bisher zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske verpflichtet.
- Regelmäßiges Lüften.
- Vor allem im Sport– und Musikunterricht beziehungsweise beim Singen und Musizieren von Blasinstrumenten wird empfohlen, die Möglichkeiten zum Unterrichten im Freien, immer wenn das Wetter es zulässt, zu nutzen beziehungsweise in Innenräumen/in der Halle möglichst Abstände einzuhalten.