Die wichtigsten Fragen zur Prämie So kommen Pflegekräfte an ihren Bonus

Beschäftigte müssen einen Teil des Geldes selbst beim Ministerium beantragen. Verdi findet das peinlich.

 Mitarbeiter in der Altenpflege haben Anspruch auf einen Corona-Zuschlag von 1500 Euro. Das Geld wird unterschiedlich ausgezahlt.

Mitarbeiter in der Altenpflege haben Anspruch auf einen Corona-Zuschlag von 1500 Euro. Das Geld wird unterschiedlich ausgezahlt.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Was hat es mit der Prämie auf sich?

Beschäftigte in der Altenpflege (nicht in den Krankenpflege) erhalten wegen der Belastung während der Corona-Krise einen Bonus von maximal 1500 Euro. Bis zu 1000 Euro davon zahlen nach einem Beschluss des Bundestages die Pflegekassen. Die saarländische Landesregierung stockt den Betrag noch einmal um bis zu 500 Euro auf. Trotz aller Widrigkeiten sorgten die Pflegekräfte für die Sicherheit und das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). „Dafür wollen wir Danke sagen.“

Wie kommen Pflegekräfte an das Geld?

Die bis zu 1000 Euro des Bundes werden über die Arbeitgeber ausgezahlt. Die Awo will das Geld beispielsweise Ende Juni gemeinsam mit dem Monatsgehalt überweisen. Beschäftigte in der direkten Pflege erhalten laut Gesetz 1000 Euro, andere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Pflegebedürftigen arbeiten, 667 Euro, sowie alle anderen Beschäftigten 334 Euro. Freiwilligendienstleistende und Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten 100 Euro, Auszubildende 600 Euro. Die bis zu 500 Euro des Landes müssen die Pflegekräfte in den Alten- und Pflegeheimen sowie in den ambulanten Pflegediensten hingegen selbst beantragen.

Welche Regelungen gelten für den Landesanteil?

Er ist gestaffelt nach der wöchentlichen Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden beträgt der Bonus 500 Euro. Bei bis zu 25 Stunden pro Woche sind es 300 Euro, auch Auszubildende erhalten 300 Euro. Selbstständige müssen zu ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit eine Selbstauskunft abgeben.

Wie kommen die Pflegekräfte an das Geld?

Ab sofort können sie die Sonderzahlung des Landes bis zum 31. Juli beantragen. Das dreiseitige Antragsformular gibt es unter www.corona.saarland.de/pflegebonus. Das ausgefüllte Formular muss an die E-Mail-Adresse pflegebonus@soziales.saarland.de geschickt werden. Beizufügen sind eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises, ein Nachweis über die Beschäftigung und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Formular ebenfalls zum Herunterladen) sowie bei Selbstständigen ein geeignetes behördliches Schreiben zum Nachweis der Selbstständigkeit, zum Beispiel über die Meldung beim Finanzamt.

Was sagt die Gewerkschaft Verdi zu dem Antragsverfahren?

„Peinlich“ nennt Verdi-Sekretär Michael Quetting das Antragsverfahren. Er hätte sich gewünscht, dass die Arbeitgeber auch die bis zu 500 Euro des Landes auszahlen und sich das Geld anschließend vom Land zurückholen. Während der Bund Teile der Prämie zudem auch sonstigen Beschäftigte und Freiwilligen zahle, sei davon im Saarland nichts zu hören. Quettings Fazit: „Die Art und Weise, wie mit den Leistungen der als systemrelevant bezeichneten Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird, ist beschämend.“

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