Trotz Corona-Pandemie Sitzenbleiben in diesem Schuljahr im Saarland wieder möglich

Saarbrücken · Im ersten Jahr der Corona-Pandemie blieb an den Schulen im Saarland niemand sitzen. Damit ist nun Schluss. Wie sehen die Regelungen aus?

Corona: Sitzenbleiben in diesem Schuljahr im Saarland wieder möglich
Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Heimunterricht, Maskenpflicht, Lerndefizite: Schüler haben es auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie nicht leicht. Anders als im vergangenen Schuljahr droht manchen auch das Sitzenbleiben. Damals hatte das saarländische Bildungsministerium alle Kinder und Jugendliche in die nächste Klassenstufe wechseln lassen, über ihre Versetzung wurde vorerst nicht entschieden. Damit ist nun Schluss. Eine solch „pauschale Regelung“ gebe es im laufenden Schuljahr nicht, erklärte das Ministerium: „Alle Schulen treffen Versetzungsentscheidungen.“

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) ist um eine behutsame Kommunikation bemüht. Der Grundsatz laute „fördern statt sitzenbleiben“, ließ die Ministerin verlautbaren. Trotzdem werden Schüler ein Jahr wiederholen müssen. Jedoch kündigt Streichert-Clivot eine „flexible Regelung“ und „individuelle Entscheidungen“ an. Was bedeutet das konkret? Bevor über die Versetzung eines Schülers entschieden wird, sollen die Schulen den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten. „Es ist wichtig, dass diese Gespräche geführt werden“, betonte Streichert-Clivot.

Sind die Bedingungen für eine Versetzung nicht erfüllt, bleiben der Zeugniskonferenz dennoch Möglichkeiten:

Sie kann „aufgrund der Anerkennung besonderer Umstände“, der Pandemie, für den Wechsel in die nächsthöhere Stufe stimmen. Das gilt für die Grundschulen, die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie an Förderschulen. Auch eine Nachprüfung zu Beginn des nächsten Schuljahres ist möglich, aber nicht an den Grundschulen.

Außerdem kann die die Zeugniskonferenz die Versetzungsentscheidung ganz aussetzen, die Schüler besuchen dann den Unterricht der nächsthöheren Stufe. Diese Regelung gilt in der Grundschule in den Klassenstufen drei und vier, an den Gymnasien in der Klasse fünf und an Gemeinschaftsschulen ab der achten Klasse. Die Entscheidung kann auch nur bis zum nächsten Halbjahr ausgesetzt werden, allerdings nur in der dritten Klasse sowie in den Stufen sechs bis neun an den Gymnasien. Was die Berufsschulen angeht, verweist das Ministerium auf die einzelnen Schul- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schulform.

Um das Sitzenbleiben zu verhindern, plant das Bildungsministerium in diesem Schuljahr noch eine „systematische Lernstandsdiagnostik“. Daraus sollen „individuelle Förderpläne“ entstehen, um Rückstände aufzuholen. In einem Elternbrief des Ministeriums, der unserer Zeitung vorliegt, heißt es: „Eine Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe soll ermöglicht werden, wo immer es vertretbar ist.“

Auf Zustimmung trifft die Neuregelung beim Koalitionspartner der SPD in der Landesregierung. „Ich bin froh, dass die Ministerin sich dazu durchgerungen hat, eine klare Regelung für jede Schulform zu treffen“, sagte Frank Wagner, der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

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