Corona-Regeln Wofür Saarländer ab heute einen Test brauchen

Saarbrücken · Schulen, Einzelhandel, Außengastronomie – ein neuer Stufenplan legt fest, wann und wo ab heute ein Corona-Test vorgelegt werden muss.

 Corona-Schnelltests ermöglichen den Saarländern ab Dienstag neue Freiheiten.

Corona-Schnelltests ermöglichen den Saarländern ab Dienstag neue Freiheiten.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Aller bundesweiten Kritik zum Trotz: Das Saarland-Modell startet am Dienstag wie geplant. Es sieht Lockerungen der Corona-Maßnahmen auf Basis von Schnelltests vor. Nun schärfte die Landesregierung die Regeln noch einmal nach – auch als Reaktion auf eine steigende Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner, die am Ostermontag bei 91,3 lag. Das Kabinett bettete das Konzept in einen Stufenplan ein: Stufe eins steht für ein stabiles Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz von unter 100. Stufe zwei tritt in Kraft, wenn die Inzidenz mindestens drei Tage über 100 liegt, Stufe drei bei einem exponetiell steigenden Infektionsgeschehen und/oder einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems.  Ein Überblick:

Einzelhandel: Nach einem Gerichtsbeschluss ist der Einzelhandel im Saarland derzeit geöffnet – das soll bei Stufe eins auch so bleiben. In Stufe zwei dürfen Geschäfte und Anbieter körpernaher Dienstleistungen (etwa Friseure) nur mit negativem Test aufgesucht werden. Ausnahmen wird es für Bedarfe der Grundversorgung geben – wie Lebensmittel oder medizinische Behandlungen.

Außengastronomie: Ab Dienstag dürfen Restaurants und Gaststätten wie geplant Gäste im Freien bewirten. Im Rahmen der bislang geltenden Kontaktbeschränkungen (also grundsätzlich fünf Personen aus zwei Haushalten; Kinder bis 14 Jahren zählen nicht) ist kein vorheriger Test nötig. Darüber hinaus sind zehn Personen pro Tisch mit vorherigem Test erlaubt. Eine Terminbuchung ist in jedem Fall nötig. Auch in Stufe zwei ändert sich nichts an den Regeln.

Sport: Im Außenbereich ist nach Ostern wie geplant Kontaktsport, im Innenbereich kontaktfreier Sport möglich. Voraussetzung ist auch hier jeweils ein negativer Test. Die Regeln gelten für die Stufen eins und zwei gleichermaßen.

Kultur:Konzerthäuser, Opernhäuser, Kinos und Theater dürfen ab Dienstag ebenfalls öffnen – das gilt für die Stufen eins und zwei. Besucher müssen einen negativen Test vorweisen.

Private Treffen: Auch hier bleibt alles wie geplant: In den Stufen eins und zwei sind – über die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen hinaus – auch Treffen mit bis zu zehn Personen im Freien erlaubt. Allerdings müssen alle Beteiligten getestet sein.

Tests: Die negativen Corona-Tests dürfen jeweils nicht älter als 24 Stunden sein. Das Ergebnis ist durch die durchführende Stelle (zum Beispiel Testzentren, Schulen oder Betriebe) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort vorgenommen werden. Kinder unter sechs brauchen keine Tests.

Schulen: Ab 19. April sollen alle saarländischen Schüler zurück in den Präsenzunterricht. Allerdings müssen sie sich an weiterführenden Schulen zweimal die Woche testen lassen. Schüler, die keine Tests machen, bekommen ein Lernangebot für zu Hause.

Notbremse: Für Stufe drei kündigt die Landesregierung die Rücknahme der Lockerungen und einen konsequenten Lockdown an. Dem Vernehmen nach sind dann auch Ausgangsbeschränkungen möglich. Die Notbremse soll allerdings nicht bei einem festen Inzidenzwert ausgerufen werden. Vielmehr soll ein neues Experten-Gremiums prüfen, ob weitere Kriterien erfüllt sind: etwa, ob vermehrte Tests eine höhere offiziellen Inzidenz mitverursacht haben. Berücksichtigt wird auch, ob es ein exponentielles Infektionsgeschehen gibt und ob eine Überlastung des Gesundheitssystems droht.

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