Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung Corona-Regeln verlängert – mit leichten Lockerungen

Saarbrücken · Die saarländische Landesregierung hat die aktuell geltende Corona-Verordnung um weitere zwei Wochen verlängert - dabei allerdings auch einige kleinere Regeln angepasst.

Corona-Regeln im Saarland geändert: Maskenpflicht und Kontaktverfolgung gelockert
Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Corona-Verordnung im Saarland wird um zwei Wochen verlängert. Das hat die saarländische Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die neue Verordnung tritt am 23. Juli in Kraft und wird vorläufig bis zum 5. August gelten. Einige kleine Änderungen hat die Regierung im Zuge der Verlängerung auch beschlossen.

Betroffen sind unter anderem Spielhallen. Hier kann die Maske jetzt analog zur Gastronomie am festen Platz abgelegt werden. Für Museen, Gedenkstätten und Galerien wird außerdem die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung gestrichen. Die Maske kann zudem mit der neuen Verordnung jetzt auch am festen Platz bei standesamtlichen Trauungen abgenommen werden. Bei Jugendfreizeiten reicht laut der neuen Verordnung jetzt außerdem ein zweimaliger Testnachweis in der Woche – sofern die Gruppe „im Wesentlichen“ fest zusammenbleibt.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) sagte zu den Änderungen und zur aktuellen Corona-Lage im Saarland: „Mein Ministerium kontrolliert das Infektionsgeschehen auch weiterhin engmaschig um schnell handeln zu können, sobald sich die Gesamtlage verändern sollte. Der Weg aus der Pandemie gelingt uns nur gemeinsam: Daher bitte ich alle Saarländerinnen und Saarländer auch trotz der weitergehenden Lockerungen und der Ferienzeit um Vorsicht und um die Einhaltung der bestehenden Regeln.“

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