Neue Corona-Regeln 2G-Regel im Saarland ist seit Samstag in Kraft – was wo gilt

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen schärfere Corona-Maßnahmen greifen, beschlossen Bund und Länder. Direkt danach verabschiedete das Saarland noch deutlich strengere Regeln. Diese sind am Samstag in Kraft getreten. Was jetzt wo gilt.

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD)

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD)

Foto: BeckerBredel

Das sind die neuen Corona-Regeln im Saarland

  • körpernahe Dienstleistungen wie Friseure
  • Übernachtungsangebote
  • Freizeitparks und Freizeitangebote im Innenbereich
  • die Teilnahme an kulturellen Betätigungen in Gruppen im Innenbereich
  • den Besuch von Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen im Innenbereich
  • die Teilnahme am Freizeit- und Amateursportbetrieb, für Tanzschulen sowie den Betrieb von Fitnessstudios und vergleichbare Sporteinrichtungen im Innenbereich
  • den Besuch des Wettkampf- und Trainingsbetriebs, des Freizeit- und Amateursports sowie des Berufs- und Kadersports als Zuschauer im Innenbereich
  • den Besuch von Spielhallen und Spielbanken sowie von Wettannahmestellen privater Anbieter im Innenbereich
  • den Besuch in der Gastronomie sowie für Betriebskantinen und Mensen im Innenbereich, ausgenommen sind Autobahn-Raststätten (die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bleibt möglich, in Unimensen gilt 3G)
  • touristische Reisebusreisen, Schiffsreisen oder ähnliche Angebote
  • den Besuch von Museen, Theatern, Konzerthäusern, Opern und Kinos
  • die Teilnahme an öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen im Innenbereich
  • die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen

Was das Saarland außerdem beschlossen hat:

  • 2G-Plus-Regelung für Clubs und Diskotheken
  • 2G-Plus-Regelung für Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen
  • Von der Pflicht zur Vorlage eines 3G/2G/2G-Plus-Nachweises ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Zusätzlich gibt es Ausnahmen für Personen mit medizinischer Kontraindikation.
  • Einführung einer Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf Messen, Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten und sonstigen Veranstaltungen im Außenbereich - außer es wird 3G kontrolliert
  • Hochschulen: Am Präsenzunterricht können ausschließlich Personen teilnehmen, die einen 3G-Nachweis vorlegen können.
  • Für schulfremde Personen gilt bei der Durchführung schulischer Veranstaltungen im Innenbereich 2G, eine Ausnahme gilt für Elterngespräche, Elternabende oder Ähnliches, hier gilt eine 3G-Regelung.
  • Bei standesamtlichen Trauungen gilt 3G.
  • In Fahrschulen gilt ebenfalls 3G.
  • Maskenpflicht im Schulgebäude

Diese Corona-Regeln haben Bund und Länder beschlossen

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