Neue Corona-Regeln 2G-Regel im Saarland ist seit Samstag in Kraft – was wo gilt

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen schärfere Corona-Maßnahmen greifen, beschlossen Bund und Länder. Direkt danach verabschiedete das Saarland noch deutlich strengere Regeln. Diese sind am Samstag in Kraft getreten. Was jetzt wo gilt.

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD)

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD)

Foto: BeckerBredel

Im Saarland gilt seit diesem Samstag weitgehend eine 2G-Regel. Damit müssen Ungeimpfte in der Gastronomie und bei Veranstaltungen in Innenräumen draußen bleiben. Die notwendige Verordnung hat der Ministerrat am Donnerstagabend im Anschluss an den Bund-Länder-Gipfel beschlossen. Sie ist am Samstag in Kraft getreten.

Erstaunlich ist: Das Saarland geht in einigen Punkten noch über die Bund-Länder-Beschlüsse hinaus. Die Hospitalisierungsrate, die zum neuen entscheidenden Indikator in der Bund-Länder-Runde gemacht wurde, spielt im Saarland nämlich keine große Rolle.

Tobias Hans teilte mit: „Indem wir unabhängig von der Hospitalisierungsrate in zahlreichen Bereichen die 2G-Regel und in Clubs und Diskotheken die 2G-Plus-Regel einführen und damit noch etwas über den MPK-Beschluss hinausgehen, wollen wir dem Gesundheitssystem und allen Menschen im Saarland den bestmöglichen Schutz bieten.“

Das Wichtigste in Kürze: Im Innenbereich gilt bei Veranstaltungen jetzt grundsätzlich 2G. In Clubs und Diskotheken sogar 2G plus, ebenfalls für Besuche in Altenheimen und Krankenhäusern. Im Außenbereich gilt bei Veranstaltungen oder Märkten die Maskenpflicht – außer die Veranstalter kontrollieren die 3G-Regel.

Das sind die neuen Corona-Regeln im Saarland

Die 2G-Nachweispflicht, mit Ausnahme für Personen mit medizinischer Kontraindikation, gilt für:

  • körpernahe Dienstleistungen wie Friseure
  • Übernachtungsangebote
  • Freizeitparks und Freizeitangebote im Innenbereich
  • die Teilnahme an kulturellen Betätigungen in Gruppen im Innenbereich
  • den Besuch von Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen im Innenbereich
  • die Teilnahme am Freizeit- und Amateursportbetrieb, für Tanzschulen sowie den Betrieb von Fitnessstudios und vergleichbare Sporteinrichtungen im Innenbereich
  • den Besuch des Wettkampf- und Trainingsbetriebs, des Freizeit- und Amateursports sowie des Berufs- und Kadersports als Zuschauer im Innenbereich
  • den Besuch von Spielhallen und Spielbanken sowie von Wettannahmestellen privater Anbieter im Innenbereich
  • den Besuch in der Gastronomie sowie für Betriebskantinen und Mensen im Innenbereich, ausgenommen sind Autobahn-Raststätten (die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bleibt möglich, in Unimensen gilt 3G)
  • touristische Reisebusreisen, Schiffsreisen oder ähnliche Angebote
  • den Besuch von Museen, Theatern, Konzerthäusern, Opern und Kinos
  • die Teilnahme an öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen im Innenbereich
  • die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen

Was das Saarland außerdem beschlossen hat:

  • 2G-Plus-Regelung für Clubs und Diskotheken
  • 2G-Plus-Regelung für Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen
  • Von der Pflicht zur Vorlage eines 3G/2G/2G-Plus-Nachweises ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Zusätzlich gibt es Ausnahmen für Personen mit medizinischer Kontraindikation.
  • Einführung einer Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf Messen, Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten und sonstigen Veranstaltungen im Außenbereich - außer es wird 3G kontrolliert
  • Hochschulen: Am Präsenzunterricht können ausschließlich Personen teilnehmen, die einen 3G-Nachweis vorlegen können.
  • Für schulfremde Personen gilt bei der Durchführung schulischer Veranstaltungen im Innenbereich 2G, eine Ausnahme gilt für Elterngespräche, Elternabende oder Ähnliches, hier gilt eine 3G-Regelung.
  • Bei standesamtlichen Trauungen gilt 3G.
  • In Fahrschulen gilt ebenfalls 3G.
  • Maskenpflicht im Schulgebäude

Der Ministerrat hatte schon am Dienstag getagt, allerdings damals noch nichts beschlossen. Hans & Co. wollten die Bund-Länder-Beratungen am Donnerstag abwarten. 

Diese Corona-Regeln haben Bund und Länder beschlossen

 In der Bund-Länder-Runde hatten Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen vereinbart.

Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

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